Straßensperre der letzten Generation gerechtfertigt

„Bisher haben wir noch keine grundsätzliche Entscheidung getroffen“, sagte die Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani. Das Landgericht Tiergarten hat inzwischen Hunderte Strafbefehle gegen Mitglieder der Klimagruppe Last Generation erlassen, die von der Berliner Staatsanwaltschaft beantragt wurden. Dabei geht es in der Regel um Nötigung und Widerstand gegen Strafverfolgungsbeamte.

Ähnliche Entscheidungen wurden bereits mehrfach an Landgerichten gefällt, zuletzt in München. Nun sieht eine höhere Instanz die Straßenblockaden der letzten Generation als gerechtfertigt an.

In der Entscheidung des Berliner Landgerichts heißt es wörtlich: „In einer Gesamtbetrachtung der genannten Umstände sind insbesondere eine sehr große Zahl beeinträchtigter Verkehrsteilnehmer mit zum Teil sicherlich dringenden Fahrten […] und ein ganz konkreter Zusammenhang zwischen dem Protestgegenstand.“ und Straßenverkehr insgesamt betrachtet, ist die Beeinträchtigung der Rechte der Verkehrsteilnehmer nur so groß, dass die dadurch verursachte Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit als sozialadäquate (Neben-)Folge der rechtmäßig durchgeführten Versammlung und dahinter zu akzeptieren ist Die Versammlungsfreiheit muss zurücktreten.“

Im Fall einer Straßenblockade durch Aktivisten der letzten Generation hat das Berliner Landgericht zugunsten der Klimaplaketten entschieden. Das ist die Begründung.

Letzte Generation bei Straßenblockade in BerlinJochen Eckel/imago

Das Landgericht Berlin hat eine einzelne Straßenblockade der letzten Generation als rechtmäßig eingestuft. Dementsprechend war sie durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Die Entscheidung vom 31. Mai liegt der Berliner Zeitung vor. Die Aktivisten sagen: „Die Nötigung ist laut Gericht nicht verwerflich: Die Beeinträchtigung der Fahrer sei eine sozialadäquate Folge der Versammlung – begründete das Landgericht seine Entscheidung.“

Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte zuvor in der Sendung Anne Will gesagt: „Diese Sperren sind eine Notwendigkeit, das geht auch aus der Rechtsprechung völlig klar hervor.“ Das Landgericht Berlin hat die eine Klage zumindest nicht als Nötigung gewertet. Allerdings stellte das Gericht in seiner Begründung klar, dass die Beurteilung von den konkreten Folgen und dem Ausmaß der jeweiligen Blockade abhängt. (mit dpa)