Heizungsgesetz heute im Bundestag: Die Knackpunkte im Überblick

Die Leitplanken der Ampelfraktionen lassen folgende Punkte offen, die auch bei SPD, Grünen und FDP für Streit sorgen könnten:

Dann könnte das Gesetz bereits im Januar Auswirkungen auf die ersten Bürger haben – nämlich dann, wenn ein Neubau entsteht oder die Heizungsanlage ausfällt und die Gemeinde bereits über einen Heizplan verfügt. In allen anderen Fällen bleibt mehr Zeit.

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und KlimaschutzKay Nietfeld/dpa

Wochenlang kämpfte die Ampel um diese erste Lesung. Jetzt kommt das umstrittene Heizungsgesetz in den Bundestag. Welche Fragen sind noch unbeantwortet?

Die Ampelfraktionen haben sich zeitlich unter Druck gesetzt: Bis zur geplanten Entscheidung und der Sommerpause stehen nur noch drei Sitzungswochen an. Außerhalb dieser Wochen sind viele Abgeordnete nicht in Berlin, sondern haben Termine im Wahlkreis. Vertreter der Kommunen und der Wohnungswirtschaft forderten, das Gesetz erst im Herbst zu verabschieden. „Es gibt noch so viele Einzelfragen, die nicht schnell geklärt werden können“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der Bild-Zeitung.

Der Bundestag berät heute erstmals über die geplanten neuen Anforderungen an Heizungsanlagen. Das Gebäudeenergiegesetz, auch Wärmegesetz genannt, soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Es müssen noch einige Details geklärt werden. Und das ausgerechnet in Angelegenheiten, die für die Bürger von entscheidender Bedeutung sind.

Bisher war geplant, dass die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung nur für Eigentümer bis zum 80. Lebensjahr gelten soll. Der Grund: Ältere Menschen bekommen kaum den Kredit, den sie möglicherweise brauchen. Über diese von Kritikern als willkürlich empfundene Grenze wird noch immer debattiert. Es gibt einen Vorschlag, es auf das Rentenalter herabzusetzen, aber das würde aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Hausbesitzer sehr viele Menschen entlasten.

15.06.2023 | aktualisiert am 15.06.2023 – 05:22

Nach der sogenannten ersten Lesung im Parlament beginnt die Arbeit der Bundestagsausschüsse. Dort werden Experten hinzugezogen und Änderungen in den Gesetzestext eingearbeitet. Wann sich der Bundesrat dann mit dem Gesetz befassen wird, ist unklar. Vor der Sommerpause würde das nur funktionieren, wenn die Frist am 7. Juli verkürzt würde. Der Bundesrat kann jedoch allenfalls Einwände gegen das Gesetz erheben; Eine Genehmigung ist nicht erforderlich.

Hier liegt ein Dilemma vor. Einerseits möchten Mieter vor den hohen Kosten für den Einbau einer neuen Heizungsanlage geschützt werden, andererseits möchten sie Vermietern einen Investitionsanreiz geben. Es soll daher eine „weitere Modernisierungsumlage“ geben, die greift, wenn man staatliche Zuschüsse in Anspruch nimmt und die Mieter finanziell von der Umstellung profitieren. Details sind völlig offen.

Bisher ist unklar, was passiert, wenn jemand jetzt eine Gasheizung installiert, die auf Wasserstoff umgestellt werden kann, seine Gemeinde aber später kein damit kompatibles Gasnetz plant. Die Ampel-Fraktionen haben lediglich festgelegt, dass dann „angemessene Übergangsfristen für den Umstieg auf die neue Technik“ gelten sollen. Wie viel Zeit Sie bekommen, ist hart umkämpft.

Sicher ist, dass es staatliche Zuschüsse für neue, klimafreundliche Heizsysteme geben soll. Diese solle aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds finanziert werden und „die individuellen Bedürfnisse und gesellschaftlichen Nöte bis in die Mitte der Gesellschaft möglichst genau berücksichtigen“. Über die Höhe der Förderung haben sich die Fraktionen allerdings noch nicht geäußert. Unklar ist auch, ob es Einkommensgrenzen gibt, also Reiche keinen oder einen geringeren Anspruch haben.