„Sicherheitsbedrohung“: Russland verbietet Umweltorganisation WWF

Bereits im März wurde der WWF in Russland als „ausländischer Agent“ eingestuft, was seine Arbeit im Land deutlich erschwerte. Die Einstufung als „unerwünschte“ Organisation macht nun die Arbeit des WWF praktisch unmöglich: Als „unerwünscht“ eingestufte Organisationen dürfen keine Zweigstellen eröffnen, Projekte durchführen oder Informationen verbreiten. Wer für sie oder mit ihnen zusammenarbeitet, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Insbesondere wirft die russische Generalstaatsanwaltschaft dem WWF vor, Russlands Pläne zur Erschließung der Arktis zu behindern. Darüber hinaus habe der WWF „Informationen über die Umweltsituation in den Regionen Russlands gesammelt“ und „voreingenommene Berichte erstellt“, um Einfluss auf „die wirtschaftliche Entwicklung“ des Landes zu nehmen.

Seit Beginn der Ukraine-Offensive Ende Februar letzten Jahres hat die Unterdrückung kritischer Stimmen in Russland erneut zugenommen. Betroffen ist nicht nur die politische Opposition, sondern auch der Kultur- und Umweltbereich.

Russland hat den WWF zur „unerwünschten“ Organisation erklärt, was ein faktisches Verbot der Aktivitäten der Umweltorganisation bedeutet. Die russische Generalstaatsanwaltschaft erklärte am Mittwoch, die Aktivitäten des WWF in Russland seien eine „Bedrohung für die Sicherheit im wirtschaftlichen Bereich“. Bereits im Mai hatten Staatsanwälte die Arbeit von Greenpeace in Russland verboten.

Nach Angaben der Umweltorganisation Greenpeace muss der WWF auch seine Arbeit in Russland einstellen. Nach Angaben der Regierung stellen die Aktivisten eine Sicherheitsbedrohung dar.

Auf einem Ständer ist das WWF-Logo zu sehen. Die Umweltorganisation muss ihre Aktivitäten in Russland einstellen.Jens Kalaene/ZB

21.06.2023 | aktualisiert am 21.06.2023 – 14:30 Uhr