Scharfe Kritik an den Zuständen im Gefängnis

Blick auf ein forensisches Gefängnisgebäude in Thüringen. Martin Schutt/dpa

Sie kritisierte unter anderem, „dass der Respekt vor dem Kindeswohl bei Abschiebemaßnahmen regelmäßig nicht ausreichend berücksichtigt wird“. Die Betroffenen würden in der Regel nachts abgeholt, „unabhängig davon, ob Kinder oder andere gefährdete Personen von der Maßnahme betroffen sind“. Dies kann insbesondere bei Kindern zu Traumata führen. Das Gremium beklagte außerdem, dass Gefangene sowohl in Justizvollzugsanstalten als auch in regulären Gefängnissen mehrere Wochen oder Monate lang in Einzelhaft gehalten würden.

Die Mitarbeiter der Nationalen Stelle besuchten im vergangenen Jahr insgesamt 66 Einrichtungen, darunter Justizvollzugsanstalten, forensische Psychiatrieeinrichtungen sowie kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen. Sie begleiteten auch vier Abschiebungen. In mehreren Fällen sei eine „eklatante Verletzung der Menschenwürde“ festgestellt worden, heißt es im Jahresbericht der Nationalagentur.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat sich über anhaltende Misshandlungen in Gefängnissen und Justizvollzugsanstalten in Deutschland und Berlin beschwert. In ihrem am Freitag veröffentlichten Jahresbericht kritisierte das Expertengremium insbesondere die „sehr häufig festgestellte Überbelegung“. Bei psychisch kranken oder suchtkranken Insassen könnte dies zu Konflikten führen und die Behandlung deutlich erschweren.

Eine Expertengruppe ist schockiert über den Umgang mit psychisch kranken Straftätern. Einrichtungen sind oft überfüllt, das Wohl der Kinder wird missachtet – auch in Berlin.

Justizstaatssekretärin Angelika Schlunck erklärte, der Jahresbericht des Gremiums zeige, dass „die Verbesserung der Bedingungen sowohl im forensischen als auch im allgemeinen Strafvollzug eine Daueraufgabe bleibt“. Die Länder stünden zum Teil vor „großen praktischen Herausforderungen“. Dazu gehörte der Mangel an qualifiziertem Personal und Gutachtern.

Die Nationale Agentur zur Verhütung von Folter wurde nach der Ratifizierung der UN-Konvention gegen Folter gegründet. Damit sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine nationale Stelle zu benennen, die das Recht hat, alle Einrichtungen zu besuchen, in denen Menschen inhaftiert sind.