Kremlgegner Nawalny muss entschädigt werden

Alexei Nawalny wurde 2020 vergiftet. Da dieser Vorfall nicht ordnungsgemäß aufgearbeitet wurde, sollte Russland Schadensersatz zahlen. Allerdings ist es fraglich, ob Putin an der Strafe festhalten wird.

Der EGMR entschied nun einstimmig, dass Nawalnys Recht auf Leben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt worden sei. Die Ermittlungen der russischen Behörden sind unverständlich. Auch das Recht Nawalnys auf Prozessbeteiligung wurde nicht berücksichtigt.

Nawalny wirft dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB vor, hinter der Vergiftung zu stecken. Die Behörden bestreiten dies. Nach einer Behandlung in Deutschland kehrte er trotz drohender Verhaftung nach Russland zurück. So ist es passiert. Derzeit verbüßt er eine neunjährige Haftstrafe in einem russischen Straflager. Er hat bereits zwei Jahre davon abgesessen. In einem neuen Prozess drohen ihm nun jedoch weitere 30 Jahre Gefängnis.

Russland wurde daher zur Zahlung von 40.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Allerdings hat Putin bereits angekündigt, die Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr anzuerkennen.

Der prominenteste Kritiker von Präsident Wladimir Putin wurde im Sommer 2020 während einer Reise nach Sibirien mit dem Nervengift Nowitschok vergiftet. Er überlebte nur knapp.

Alexej Nawalny sitzt seit zwei Jahren im Gefängnis. Evgeny Feldman/Meduza/AP

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen unzureichender Untersuchung der Vergiftung des Kremlkritikers Alexej Nawalny im Jahr 2020 verurteilt. Das Gericht in Straßburg rügte, dass ein politisches Motiv für den Mordversuch und eine mögliche Beteiligung staatlicher Stellen nicht berücksichtigt worden seien.

Russland wurde wegen seines Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Es ist daher nicht mehr Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Einhaltung der Gerichtshof gewährleistet. Beim Menschenrechtsgerichtshof sind noch mehrere tausend Klagen gegen Russland anhängig. Der Europarat, die Menschenrechtskonvention und der Gerichtshof sind von der EU unabhängig.