Kleine Parteien könnten aufgrund neuer Hürden den Zutritt verpassen

Für das Inkrafttreten des Gesetzentwurfs ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat erforderlich. Die Landeskammer wird sich voraussichtlich am 7. Juli mit dem Gesetzentwurf befassen. Die geplante Wahlsperre ist Teil einer umfassenden Wahlrechtsreform auf EU-Ebene. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass dies völlig scheitern würde, wenn Deutschland nicht zustimmte.

Das Vorhaben stößt bei den kleineren Parteien auf scharfe Kritik, da sie ihre Wahlchancen unrechtmäßig beeinträchtigt sehen. Zuletzt reichten etwa 0,5 Prozent der Stimmen für einen Sitz im Europaparlament. Bei der Wahl 2019 erhielten die Freien Wähler und „Die Partei“ jeweils zwei Sitze, während die Piratenpartei, die Tierschutzpartei, die Familienpartei, die ÖDP und die Volt jeweils einen Sitz erhielten.

Der EU-Ratsbeschluss von 2018 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Sperrklauseln von mindestens zwei und maximal fünf Prozent einführen. In einer Reihe von Ländern bestehen solche Hürden bereits. Die konkrete Einführung der Sperrklausel in Deutschland muss später durch eine Novelle des Europawahlgesetzes erfolgen.

Der Bundestag hat bei der Europawahl für eine Mindesthürde von zwei Prozent gestimmt. Dadurch könnten einige Parteien bald ihre Sitze verlieren.

Der Bundestag hat dafür gestimmt, bei der Europawahl eine Mindesthürde von zwei Prozent einzuführen. Hierzu war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Am Donnerstag stimmten 568 Abgeordnete für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung einer entsprechenden Vorgabe des EU-Rates aus dem Jahr 2018. 111 stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen.

Derzeit gibt es hierzulande keine Sperrklausel für die Wahlen zum Europäischen Parlament – anders als beispielsweise bei der Bundestagswahl. Bis 2009 galt die Fünf-Prozent-Hürde auch bei der Europawahl. Aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurde die Sperrklausel zunächst auf drei Prozent abgesenkt und dann 2014 vollständig gekippt. Aufgrund dieser Ausgangslage ist für den nun vorliegenden Entwurf eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich .

Die Nationalflagge Deutschlands und die Flagge der EU. Der Bundestag hat einem Gesetz zur Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen zugestimmt. Patrick Pleul/dpa