Habecks Heizungsgesetz: Koalition schafft Durchbruch

Wird das Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet? Michael Kappeler/dpa

Mitte Juni einigte sich eine Spitzengruppe aus SPD, Grünen und FDP auf Änderungen – sogenannte „Leitplanken“ – des vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs.

Die Ampel-Fraktionen haben Änderungen am lange umstrittenen Heizungsgesetz finalisiert. Ein Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte am Dienstag, die Einigung sei bei Gesprächen zwischen den Fraktionsvorsitzenden und den Fraktionsabgeordneten zustande gekommen. SPD-Fraktionssekretärin Katja Mast sagte, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch vor der Sommerpause verabschiedet werden könne.

27.06.2023 | aktualisiert am 27.06.2023 – 06:30 Uhr

Allerdings seien noch viele Punkte offen – etwa wie die geplante staatliche Förderung aussehen und wie die Ausnahmeregelungen für den Heizungsaustausch ausgestaltet werden sollen. Den „Leitplanken“ zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen können. Details waren noch offen.

Trotz umstrittener Punkte ist der überarbeitete Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes fast fertig. Wird das neue Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet?

Einzelheiten waren zunächst unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend angepasst werden. Die Ampel zielt darauf ab, dass das Gebäudeenergiegesetz – das sogenannte Wärmegesetz – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche wird es erneut eine Expertenanhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestags geben.

Im Wesentlichen verschaffen die „Leitplanken“ vielen Hausbesitzern mehr Zeit beim Austausch der Heizungsanlage. Das Gebäudeenergiegesetz soll mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden. Es sollte der Grundsatz gelten: Zunächst muss ein kommunaler Heizplan vorliegen. Andernfalls verfügen Eigentümer nicht über alle Informationen, die sie benötigen, um die für sie günstigste Heizvariante zu wählen – also beispielsweise, ob sie die Möglichkeit haben, ihr Haus an ein Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen.

Der Staat müsse zunächst liefern, betonte insbesondere die FDP. Bis spätestens 2028 wird eine verbindliche kommunale Wärmeplanung angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Verbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.