Konkret bedeuten die geplanten Regeln, dass Methoden wie die Genschere Crispr/Cas nicht den EU-Gentechnikregeln unterliegen, wenn die dadurch entstandenen Sorten auch durch Methoden wie Kreuzung oder Selektion hätten entstehen können. Den Plänen zufolge würden solche Züchtungen unter die sogenannte Kategorie 1 der mit neuen Techniken gezüchteten Pflanzen (NGT) fallen. Für den ökologischen Landbau gelten dem Projekt zufolge weiterhin die strengen Gentechnik-Regeln.
Es ist unklar, ob die Bundesregierung, an der auch die Grünen beteiligt sind, sich entschieden gegen das Vorhaben aussprechen wird. Hatte sich das von den Grünen geführte Bundesumweltministerium in der Vergangenheit skeptisch gegenüber einer Lockerung der Gentechnikregeln geäußert, signalisierte das FDP-geführte Bundesforschungsministerium grundsätzliche Unterstützung. Auch andere FDP-Politiker wie der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, und Fraktionschefin Carina Konrad zeigen sich aufgeschlossen gegenüber neuen gentechnischen Verfahren.
Demnach will die Behörde vorschlagen, bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen von den strengen EU-Gentechnikvorschriften auszunehmen. Das Projekt soll voraussichtlich im Juli offiziell vorgestellt werden.
In Artikel 8 des Entwurfs heißt es: Die Mitgliedstaaten dürfen keine Anforderungen erlassen, die die absichtliche Freisetzung oder das Inverkehrbringen von NGT-Typ-1-Pflanzen verbieten oder einschränken. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Karl Bär sieht darin einen „Frontalangriff“ auf das Leitbild der europäischen Landwirtschaft.
Sie verweisen auf mögliche Vorteile der neuen gentechnischen Methoden, die zu einem geringeren Einsatz von Pestiziden und widerstandsfähigeren Pflanzen führen könnten. Vogel betonte in einem Positionspapier: „Wir müssen endlich aufhören, die Grüne Gentechnik zu verteufeln und als unnatürlich darzustellen. Wir müssen den Fortschritt annehmen und ihn nutzen, um unsere Zukunft besser zu machen.“
Die EU-Kommission will im Juli die Regeln zur Gentechnik überarbeiten. Dann muss nicht jedes gentechnisch veränderte Lebensmittel als solches gekennzeichnet werden. Was bedeutet das für Verbraucher?
Nach der von der EU-Kommission geplanten Reform der Gentechnik ist künftig keine Kennzeichnung aller gentechnisch veränderten Lebensmittel mehr erforderlich. Das geht aus dem bisher unveröffentlichten neuen Gesetzesvorschlag der Kommission hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vorliegt.
Die Verordnung soll den Mitgliedstaaten verbieten, Maßnahmen zum Schutz des ökologischen Landbaus, sensibler Gebiete oder gentechnikfreier Regionen zu ergreifen. „Die Europäische Kommission scheint den Gentechnikkonzernen völlig nachgegeben zu haben“, kritisierte Bär.
„Pflanzen mit bis zu 20 genetischen Veränderungen sind den konventionell gezüchteten Pflanzen gleichzustellen“, sagte der gelernte Agrarökonom zu den bekannt gewordenen Designs. Dazu gehören Veränderungen, die weit über das Potenzial klassischer Rassen hinausgehen. Lebensmittel aus diesen Pflanzen würden ohne Kennzeichnung auf den Tellern der Verbraucher landen. „Der Vorschlag wäre das Ende des ökologischen Landbaus“, befürchtet er. Dieses müsste sich mit zunehmendem Aufwand vor Verunreinigungen, beispielsweise durch vom Wind verwehte Samen, schützen.
„Genetic Food“-Hinweis vor einem gentechnisch veränderten Maiskolben auf einem Feld. Patrick Pleul/dpa