Diese Änderungen erfolgen im Juni

Nicht alles, was im Juni 2023 neu ist, aber einiges ist neu: Eine der wichtigsten Änderungen und Gesetze für Kunden haben wir für Sie zusammengefasst.

Das Baukindergeld endete Ende 2015, der Nachfolger „Eigenheim für Haushalte“ befindet sich derzeit in den Startlöchern. Ab dem 1. Juni sollen Haushalte mit niedrigem oder geringem Einkommen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in neue Baujobs gefördert werden. Nach Angaben des Bauministeriums sind Fördersummen von maximal 240.000 Euro pro Haushalt vorgesehen. Die Finanzierung richtet sich an Eltern mit minderjährigen Kindern und einem Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Erlösgrenze um 10.000 Euro.

Der Corona-Warnantrag hat seit Ende April alle neuen Gefahrenmeldungen enttäuscht. Derzeit wird es in den Ruhezustand versetzt. Ab dem 1. Juni wird die Software nicht mehr in den Apple- und Google-App-Shops erhältlich sein. Die Regierung schlägt vor, Anrufprotokolleinträge und Impfbescheinigungen zu unterstützen, bevor diese aus Ihrem eigenen Gerät entfernt werden. Ausschlaggebend für die weitere Situation sind der verstärkte Widerstand in der Bevölkerung, ein sicheres Infektionsgeschehen und die Rückkehr zum öffentlichen Leben ohne Corona-Maßnahmen.

Kinder können es nutzen, um soziale Angebote zu nutzen, CDs oder Bücher zu kaufen und vielleicht auch ins Kino zu gehen. Ab Juni soll die Anmeldung über das Online-System www.kulturpass.de mit Hilfe des Online-Anerkennungsverfahrens möglich sein. Nach der Anmeldung kann das Budget dann innerhalb von 2 Jahren per Antrag oder auf der Website investiert werden.

Zuggäste haben bei längeren Ausfällen und Verspätungen sogar Anspruch auf eine Rückerstattung. Zumindest bisher: Seit dem 7. Juni gilt dies nicht mehr.Arne Dedert/dpa

Während der Pandemie wurden soziale Angebote häufig ignoriert, auch und gerade für Jugendliche. Aufführungen, Besuche bei Feiern und auch Galerien – all das war von 2020 bis 2022 nicht oder nur in geringem Umfang möglich. Mit dem neuen Vereinspass will die Bundesregierung einen Ausgleich für Kinder schaffen und stellt dafür 200 Euro zur Verfügung.

Kunden der Windows 10-Version 21H2 erhalten ab dem 13. Juni keinen Support mehr. Dies bedeutet auch, dass es danach keine Sicherheitsupdates mehr für die Software geben wird. Version 22H2 ist die letzte Version von Windows 10, die noch Sicherheitsupdates erhält. Die Unterstützung wird hier im Oktober 2025 ausgehen, wie der Windows-Designer Microsoft verriet.

Ab dem 1. Juni müssen sich Bahnkunden auf geänderte Fahrgastrechte einstellen. Darüber hinaus wird der Vereinsschutz für Kinder aufgehoben und die Corona-Warnordnung in den Ruhezustand übernommen. Eine Zusammenfassung einer der wichtigsten Änderungen für Kunden.

Bei Bildungsreisen sieht die Idee bislang vor: Kommt die Bahn zu spät, wird ein Teil des Kaufpreises für die Fahrkarte zurückerstattet. Das wird sich ab dem 7. Juni sicherlich ändern. Das heißt, wenn ein brandneues EU-Gesetz unter Druck gerät. Wenn außergewöhnliche Faktoren wie ein schwerer Tornado oder andere Naturkatastrophen die Ursache für einen Zugstau sind, müssen die Kunden ihre Kosten selbst tragen. Zukünftig müssen Eisenbahnunternehmen keine Schadensersatzzahlungen mehr leisten, wenn es zu Notsituationen im Zug, Telegrafie-Sabotage, Terroranschlägen oder Einbrüchen kommt.