Die Regierung geht davon aus, dass der Krankenversicherungsbeitragssatz um 0,2 Prozentpunkte steigen wird

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits Mitte Juni gesagt, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2024 „noch einmal leicht steigen“ müsse. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte auf Anfrage von AFP, dass die Entwicklung Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben konnte erst zum Jahresende genauer abgeschätzt werden.

Karl Lauterbach erklärte, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung „wieder leicht steigen“ werde. Es könnte bald um 0,2 Prozentpunkte teurer werden.

Demnach würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ohne weitere Maßnahmen „nach aktuellen Schätzungen im Jahr 2024 um rund 0,2 Prozentpunkte steigen“. Nach Angaben der Regierung entsprechen 0,1 Beitragssatzpunkte derzeit rund 1,8 Milliarden Euro. Das GKV-Defizit würde daher in diesem Jahr rund 3,6 Milliarden Euro betragen.

Die Bundesregierung geht einem Bericht zufolge davon aus, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr um 0,2 Prozentpunkte steigen wird. Das berichtete das Nachrichtenportal The Pioneer am Freitag unter Berufung auf einen Bericht des Gesundheitsministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit.Britta Pedersen/dpa

Alle aktuell bestehenden Leistungsansprüche werden laut The Pioneer zunächst in der Pflegeversicherung abgesichert. Für die Jahre 2023 und 2024 werden dem Bericht zufolge Überschüsse von rund 2,4 bis über 0,6 Milliarden Euro erwartet.

Für das Jahr 2025 rechnet die Bundesregierung mit einem Defizit in der Pflegeversicherung von knapp einer Milliarde Euro, im Jahr 2026 von rund 2,5 Milliarden Euro. Der Grund dafür ist die steigende Zahl der Leistungsempfänger.

Zuletzt hatte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das nächste Jahr eine Lücke von bis zu sieben Milliarden Euro prognostiziert – und einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um bis zu 0,4 Prozentpunkte.