Das Kanzleramt bezahlt weiterhin das Styling von Angela Merkel

Das Bundeskanzleramt erklärte gegenüber der Zeitung, dass die Kosten für die Leistungen eines Visagisten „im Zusammenhang mit Terminen zur Wahrnehmung laufender dienstlicher Aufgaben anfallen“. Es handelt sich also um „notwendige Ausgaben“ im Sinne der Bundeshaushaltsordnung, die der Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben tätigen darf.

Nach eigenen Angaben hat der Tagesspiegel die von ihm im Bericht herangezogenen Unterlagen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) angefordert und erhalten.

Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, kritisierte gegenüber dem Tagesspiegel, dass Außenauftritte der Regierung so viel Geld wert seien: „Es ist schwer, den Steuerzahlern zu vermitteln, dass sie auch für die Visagisten und Friseure der Politik aufkommen sollen.“ " er sagte. Solche Kosten müssten „auf das Nötigste reduziert und im Zweifel privat bezahlt werden“.

Einem Medienbericht an Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) zufolge vergütet das Bundeskanzleramt weiterhin eine Fachassistentin für Kosmetik und Friseur – auch für nichtöffentliche Termine. Das geht aus einem Briefwechsel zwischen dem Kanzleramt und Merkels Büro hervor, der dem Berliner Tagesspiegel (Donnerstagausgabe) vorliegt. Demnach werde ein freiberuflicher „Assistent“ weiterhin regelmäßig Merkel auf Reisen begleiten.

Die Altkanzlerin wird weiterhin von einer freiberuflichen Stylistin gepflegt. Dies gilt auch für nichtöffentliche Termine.

Angela Merkel spricht über ihr Leben auf der Leipziger Buchmesse. Sebastian Willnow/dpa