Das Heizungsgesetz soll erst nach der Sommerpause im Bundestag verhandelt werden

Eine Sondersitzung zum Heizgesetz in der Sommerpause ist vom Tisch. Stattdessen plant die Koalition die nächsten Lesungen in der nächsten regulären Sitzungswoche.

06.07.2023 | aktualisiert am 07.06.2023 – 12:00 Uhr

Weniger als 48 Stunden vor der eigentlich geplanten parlamentarischen Entscheidung zum Heizungsgesetz stoppte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren. Die für diesen Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag solle in der laufenden Sitzungswoche nicht stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Es wurden Zweifel daran geäußert, dass die Rechte der Abgeordneten bei den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.

Die Ampel-Regierung hat beschlossen, dass das Heizungsgesetz nach dem vorläufigen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht erst nach der Sommerpause in die zweite und dritte Lesung im Bundestag geht. Nach Angaben der Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP wollen sich die Koalitionsfraktionen für die Lesungen für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September bewerben. Zuvor hatte die Ampel darüber diskutiert, ob in der Sommerpause eine Sondersitzung angesetzt werden könne.

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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – das sogenannte Wärmegesetz – soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Um die Novelle hatte es monatelang heftige Auseinandersetzungen gegeben. Insbesondere die FDP hatte grundlegende Verbesserungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs gefordert. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag einigte sich die Ampel auf weitere Änderungen, die sie in teilweise vage formulierten „Leitplanken“ festlegte – ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das zu einer ersten Expertenanhörung zum ursprünglichen Gesetzesentwurf führte, der bereits vorlag damals veraltet.

Heilmann argumentierte, dass seine Rechte als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren schwerwiegend verletzt worden seien. „Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzpaket und einem verfassungswidrigen Verfahren“, warf er der Koalition vor. Aufgrund der verkürzten Beratungen zur Gesetzesnovelle konnten keine konzeptionellen Schwächen im Gesetzespaket festgestellt und geändert werden.

Der Plenarsaal während einer Sitzung des Deutschen Bundestages Michael Kappeler/dpa

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich vorgelegt wurde – was nicht der Fall war.

Im Kern sieht das Gesetz vor, dass Hausbesitzern mehr Zeit für den Austausch der Heizungsanlage eingeräumt werden soll, was einen wesentlichen Beitrag zu mehr Klimaschutz im Gebäudebereich leisten soll.