Das ändert sich im Juli

Der Zuschlag für die Finanzierung der Gasspeicherung hat sich im Juli mehr als verdoppelt – von 59 Cent auf 1,45 Euro. Mit der Abgabe sollen Kosten ausgeglichen werden, die Trading Hub Europe durch Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit entstehen. Ihr obliegt die Organisation des deutschen Gasmarktes.

Der Juli bringt wieder einige Veränderungen mit sich. Davon betroffen sind unter anderem Rentner, Arbeitnehmer und Patienten. Was ändert sich?

Der Bahn drohen unbefristete Streiks – vielleicht schon im Juli? Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) lässt ihre Mitglieder darüber in einer Abstimmung entscheiden. Das hat der Vorstand der EVG am Donnerstag in Berlin beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Gewerkschaftskreisen erfuhr.

Für das Bürgereinkommen gelten einige Änderungen. Ein Kooperationsplan ersetzt die formelle Integrationsvereinbarung. Der sogenannte Vermittlungsvorrang am Arbeitsplatz wird damit abgeschafft. Vielmehr sollen Geringqualifizierte bei der beruflichen Weiterbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu ermöglichen.

Damit Schuldner weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können, gibt es die Pfändungsfreigrenze, die festlegt, wie viel Geld der Betroffene monatlich mindestens haben muss. Ab dem 1. Juli ist ein Betrag von 1.409,99 Euro nicht mehr pfändbar, die bisherige Höchstgrenze lag bei 1.339,99 Euro. Für unterhaltspflichtige Personen erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um 100 Euro auf 1939,99 Euro. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt zu prüfen, ob die neuen Tarife tatsächlich angewendet werden.

Am 2. Juli tritt das Whistleblower-Gesetz in Kraft. Ziel ist es, das Risiko für Personen zu verringern, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder ihrer Behörde hinweisen. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie mit erheblicher Verzögerung um. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen interne Kommunikationskanäle zur Information einrichten. Nach einem Kompromiss mit dem Bundesrat ist eine eigene Meldestelle nicht mehr Teil des Gesetzes. Auch die Höhe des Bußgeldes wurde von 100.000 Euro auf 50.000 Euro herabgesetzt.

Zudem wird die Einkommensfreigrenze erhöht, so dass Erwerbstätige, die zwischen 520 und 1000 Euro verdienen, 30 Prozent behalten können. Die Zulagen für das Einkommen von Schülern und Studierenden werden auf 520 Euro erhöht.

Damit gilt künftig bundesweit ein einheitlicher Rentenwert – ein Jahr früher als geplant. Der aktuelle Rentenwert von 37,60 Euro ist der Betrag, der der monatlichen Rente entspricht, wenn jemand durchschnittlich ein Jahr verdient und dafür Rentenbeiträge gezahlt hat. Die Bundesregierung legt sie durch Verordnung zum 1. Juli eines jeden Jahres fest.

Die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland bekommen ab Juli mehr Geld: Im Westen wird die Rente um 4,39 Prozent erhöht, im Osten werden es 5,86 Prozent mehr sein.

Langsam aber sicher wird die Maestro-Funktion bei Girokarten abgelöst. Als ersten Schritt werden die Banken ab dem 1. Juli keine neuen Karten mehr mit dieser Funktion ausgeben. Alte Karten können jedoch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter genutzt werden.

Im Juli gibt es einige Neuerungen – fast alle Einwohner der Bundesrepublik sind betroffen. Im Juli steigen die Renten, aber auch die Kosten für die Pflegeversicherung. Zudem soll das E-Rezept den Apothekenbesuch vereinfachen, ein neues Gesetz soll Whistleblowern besser schützen und die Gasspeicherabgabe wird deutlich teurer. Der Überblick über die Änderungen im Juli.

Nachdem der Start mehrfach verschoben wurde, soll es im Juli mit dem elektronischen Rezept so richtig losgehen. Versicherte sollen ihre Rezepte dann bequem mit ihrer Versichertenkarte in der Apotheke abholen können. Die Rezepte werden in einer Datenbank gespeichert und dann direkt vor Ort ausgelesen. Bis Ende Juli sollen 80 Prozent der Apotheken an das System angeschlossen sein.

Ab Juli gelten neue Regelungen, auch für Arbeitnehmer. Julian Stratenschulte/dpa

Ab dem 1. Juli steigt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 Prozent des Bruttolohns auf 3,4 Prozent. Es wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Gleichzeitig werden die Zuschläge für kinderlose Arbeitnehmer von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht.

Der Logistikkonzern Deutsche Post DHL Group wird zum 1. Juli seinen Konzernnamen ändern und fortan nur noch „DHL Group“ heißen. Das Unternehmen hat zugesichert, dass die Marke Deutsche Post in Deutschland weiterhin genutzt wird. Das Tickersymbol wird von DPW in DHL geändert. Den Angaben zufolge hat die Namensänderung keine Auswirkungen auf das Leistungsangebot.