Berliner Senat verlängert Kündigungsschutz: Welche Mieter profitieren?

12.06.2023 | aktualisiert am 12.06.2023 – 21:14 Uhr

In Berlin wurden viele Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nach Angaben des Mietervereins waren allein zwischen 2011 und 2020 davon 124.421 Wohnungen betroffen. In sogenannten Milieuschutzgebieten ist zur Aufrechterhaltung der Sozialstruktur eine behördliche Genehmigung für solche Umbauten erforderlich. Dadurch und durch neue Regelungen im Bundesbaugesetz wurde das Tempo der Umrüstung in den letzten Jahren verlangsamt.

Aufatmen für einige Mieter in Berlin: Der Senat will in seiner Sitzung am Dienstag nun einen Beschluss zum Mieterschutz fassen. Eine Regelung zum Kündigungsschutz für Mieter in Altwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, wird um zehn Jahre verlängert. Demnach darf der Erstbesitzer den Mietern nach der Umwandlung zehn Jahre lang wegen Eigenbedarf nicht kündigen. Die Regelung gilt seit 2013 und würde Ende September auslaufen, wenn es keine Folgeregelungen gäbe. Darüber will nun der Senat entscheiden. Für 13:00 Uhr ist eine Pressekonferenz geplant

Mieter haben es auf dem Berliner Wohnungsmarkt oft schwer. Der Senat will nun zumindest die Rechte einiger Mieter stärken.

Mietwohnungen sind in Berlin rar. Nun ist auch eine bestimmte Gruppe von Mietern gesetzlich geschützt. Monika Skolimowska/dpa