Bayern klagt vor dem Bundesverfassungsgericht

Auch Vertreter anderer Parteien sehen im aktuellen Bayern-Rausch ein Wahlkampfmanöver. Erst vor wenigen Tagen hatte der Freistaat ebenso wie die CSU in Karlsruhe Klage gegen das neue Bundestagswahlgesetz eingereicht. Am 8. Oktober wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt.

Die bayerische Staatsregierung hat ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Erbschaftsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, mit der seit Monaten immer wieder gedroht wird. „Von nun an liegt es in der Hand des Gerichts, die Lücke zwischen seit 14 Jahren stagnierenden Steuerbefreiungen und drastisch steigenden Immobilienpreisen zu beurteilen und hoffentlich zu schließen“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Den Angaben zufolge wurde die Klage am Freitag eingereicht.

In diesem Zusammenhang erneuerte Füracker seine massive Kritik an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der die bayerische Initiative zur Erhöhung der Freibeträge im Frühjahr 2022 abgelehnt hatte.

„Wir haben schon oft versucht, die Bundesregierung davon zu überzeugen, die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer zu erhöhen – wir haben immer die kalte Schulter gezeigt.“ „Da blieb den Bayern nichts anderes übrig, als zu klagen“, sagte Füracker. Die Erbschaftsteuer steht den Ländern in voller Höhe zu und sollte daher über die Ausgestaltung entscheiden. „Bayerns Klage zielt auf eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer ab – für niedrigere Steuersätze und höhere Steuerfreibeträge. Jeder muss das Elternhaus erben können, ohne dass die Erbschaftssteuer ihn zum Verkauf zwingt. Uns droht der Ausverkauf unserer Heimat.“

Auch Bayern beklagt über die Steuer, dass sich der Wert von Grundstücken bundesweit sehr unterschiedlich entwickelt habe und die Erben in Bayern benachteiligt würden, weil hier höhere Steuern anfielen. Einheitliche Bundeszulagen und Steuersätze sind ungerecht und werden den regionalen Verhältnissen nicht gerecht.

Lindner selbst hatte der CSU mit der Klage transparente Wahlkampfmanöver vorgeworfen. Der Bund kann – wie Söder und andere Vertreter der Landesregierung behaupten – „nicht im Alleingang über den Steuerausfall entscheiden, der allein den Ländern zusteht.“ Eine solche Initiative muss daher von der Mehrheit der Länder ausgehen.“

Bayerns Regierung will mit einer Verfassungsklage eine Erhöhung der Steuerbefreiungen erzwingen. In der Ampel sieht man darin vor allem ein Wahlkampfmanöver der CSU.

Die Karlsruher Richter sollen nun die Erbschaftsteuer verfassungsrechtlich überprüfen.Uli Deck/dpa

Der Antrag soll den Weg für eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge, eine Senkung der Steuersätze und eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer durch eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes ebnen. Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind seit 2008 nicht gestiegen. Dagegen, so Bayerns Kritik, seien die Inflation sowie die Grundstücks- und Immobilienpreise massiv gestiegen.