Aroma jetzt auch für Tabakerhitzer verboten

Ob Kirsche, Vanille oder Schokolade: Künftig sind Aromen nicht nur in Zigaretten und Drehtabak, sondern auch in Tabakerhitzern verboten. Am Freitag stimmte der Bundesrat einer Änderung des Tabakwarengesetzes zu, die bereits im Juni im Bundestag verabschiedet worden war. Das Aromaverbot wird somit auf die Heizgeräte ausgeweitet. Nach der Gesetzesänderung müssen auch die Verpackungen von Tabakerhitzern Warnhinweise mit Text und Bild tragen.

Laut Experten sind aromatisierte Tabakprodukte häufig der Ausgangspunkt für den Tabakkonsum. Zudem enthielten Tabakerhitzer giftige Stoffe und seien gesundheitsgefährdend, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Tabakgeschmacksrichtungen mit fruchtig-süßen Namen wie Eis erfreuen bei immer mehr jungen Menschen Anklang. Im Kampf gegen das Rauchen wurde das Aromaverbot nun ausgeweitet.

Für E-Zigaretten gilt das Verbot nicht. Allerdings sprach sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), jüngst dafür aus, auch in E-Zigaretten süße oder fruchtige Geschmacksrichtungen zu verbieten. Diese enthalten anstelle von Tabak eine Flüssigkeit, die meist Nikotin und oft auch Aromastoffe enthält.

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Allein in Deutschland sterben jedes Jahr mehr als 127.000 Menschen an den Folgen ihres Tabakkonsums.Wirestock/Imago Images

Das Gesetz muss nun noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden, bevor es in Kraft treten kann. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die am 23. Oktober dieses Jahres in Kraft treten soll.