Weitere Kläger haben Anspruch auf Schadensersatz

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hürden für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal deutlich gesenkt. Autohersteller müssen daher auch dann zahlen, wenn sie fahrlässig gehandelt haben, entschied das Karlsruher Landgericht an diesem Montag in einem Musterverfahren um die Klagen dreier Autokäufer gegen Mercedes, Audi und VW.

Bisher handelte es sich bei einem Thermofenster aus Sicht des BGH nicht um eine von den Herstellern gezielt und bewusst eingebaute Schummelsoftware zur Täuschung des tatsächlichen Schadstoffausstoßes – und daher auch keinen Grund für Schadensersatz.

Thermofenster sind in Millionen von Dieselautos zu finden und decken unterschiedliche Temperaturbereiche ab, in denen sie die Rückführung der Abgase drosseln oder sogar ganz abschalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Technologie genehmigt. Auch Automobilhersteller weisen stets darauf hin, dass diese Funktionalitäten dem Schutz des Motors dienen. Kritiker sahen darin eine Täuschung des Verbrauchers über den tatsächlichen Schadstoffausstoß.

Tausende Dieselkläger haben bessere Chancen auf Entschädigung: Autofahrer könnten Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, wenn sie ohne ihr Wissen ein Auto mit im Motor eingebautem Thermofenster gekauft haben.

Der BGH „Diesel-Senat“ hat heute eine wichtige Entscheidung getroffen. Marijan Murat/dpa

Autokäufer, deren Dieselfahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung wie das sogenannte Thermofenster verfügt, haben daher Anspruch auf Schadensersatz – sofern der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. Thermofenster steuern die Abgasemissionen abhängig von der Außentemperatur.