Viel mehr Gebühren sowie viele Setups

Es wurden viel mehr Fälle bearbeitet, als Gebühren eingereicht wurden. Vor allem, weil keine Verdächtigen gefunden wurden oder noch nicht im Strafdienst waren.

Am Abend des Neujahrstages kam es in ganz Deutschland zu schrecklichen Streiks bei Polizisten und Feuerwehrleuten. Besonders beeinflusst wurde die Finanzierung. Nach Angaben der Berliner Polizei waren es 128 Strafanzeigen. Ein Sprecher sagte, die Behörde untersuche noch 73 Fälle. Viele, 47 geglaubte Feinde wurden tatsächlich erkannt, alle aber ein Mann. 20 mutmaßliche Personen sind minderjährig, 16 sind zwischen 18 und 25 Jahre alt.

28.03.2023|aktualisiert am 28.03.2023 – 12:02 Uhr

Insgesamt rund 145 Personen wurden in der Silvesternacht in Berlin wegen zahlreicher Straftaten von der Polizei festgenommen. Das bezog sich auf alle Arten von kriminellen Aktivitäten sowie auf den gesamten Stadtbereich und nicht nur auf die Polizei. Diese Nummer wurde in einigen Fällen von den Bullen irreführend verbunden oder im Streit falsch bezeichnet.

Polizisten unterstützen das Sprengen von Feuerwerkskörpern. In der Silvesternacht gab es in Berlin mehrere Streiks zur Notlösung. Julius-Christian Schneider/dpa

Verfeinert werden die Fälle bei der Generalstaatsanwaltschaft durch eine Abteilung, die sich auf schwere Straftaten im Rahmen erheblicher Angeberei ("Rowdytum") konzentriert. Insgesamt seien dort derzeit 49 Therapien frei verfügbar, sagte der Behördensprecher.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, wurden bisher sogar 17 Erstuntersuchungen eingestellt. Vor allem, weil keine Verdächtigen erkennbar sind. Oder zusätzlich, weil die angeblich mit der kriminellen Tätigkeit Vertrauten tatsächlich noch nicht das Strafdienstalter erreicht haben, also noch unter 14 Jahre alt sind.

Rund 3 Monate nach den Silvesterunruhen in Berlin hat die Generalstaatsanwaltschaft 6 Fälle eingestellt und vor Gericht gestellt. Ein Sprecher erklärte am Dienstag, dass tatsächlich 4 Gebühren eingereicht worden seien. In 2 Situationen wurden Züchtigungsbefehle erwirkt, um sicherzugehen, dass die Strafe auch ohne Prüfung erfolgen würde. Den Angeklagten im Alter zwischen 16 und 48 Jahren werden Straftaten wie gefährliche Körperverletzung, tätlicher Angriff, Widerstand gegen Polizeibeamte sowie Straftaten nach dem Verteidigungs- und Sprengstoffgesetz zur Last gelegt. Der RBB hatte zuvor tatsächlich berichtet.