Mindestlohn soll auf 12,41 pro Stunde steigen

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt derzeit 12 Euro pro Stunde. Im Januar soll es um 41 Cent steigen. Marc Tirl/dpa

Seit seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der Mindestlohn schrittweise von 8,50 Euro auf 12 Euro erhöht – eine Steigerung von 41 Prozent. Besonders große Zuwächse gab es im vergangenen Jahr. Ende 2021 lag der Mindestlohn noch bei 9,60 Euro. In drei Schritten ging es dann bis 2022 auf 12 Euro. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Verbraucherpreise (Lebensmittel, Energie, Miete, Kleidung etc.) zwischen 2015 und 2022 um 16,6 Prozent gestiegen, bezogen auf den durchschnittlichen Jahreswert Inflation.

Das könnte teuer werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Darüber hinaus kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Auf der Website des Bundesarbeitsministeriums gibt es einen „Mindestlohnrechner“: Durch Eingabe des Bruttogehalts und der wöchentlichen Arbeitszeit können Sie prüfen, ob das Gehalt unter dem Mindestlohn liegt. Bei Verstößen steht Ihnen beim zuständigen Zollamt eine Mindestlohn-Hotline unter der Rufnummer 030 60 28 00 28 zur Verfügung.

Das kann man nicht genau sagen. Nach neuesten Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Oktober rund sechs Millionen Arbeitnehmer (15 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt. Zum Niedriglohnbereich zählen Jobs, die weniger als 12,76 pro Stunde verdienen. Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober profitierten den Angaben zufolge rund 5,8 Millionen Menschen, die bisher weniger als 12 Euro pro Stunde hatten.

26.06.2023 | aktualisiert am 26.06.2023 – 08:06

Im vergangenen Herbst wurde der Mindestlohn per Gesetz ausnahmsweise von 10,45 Euro auf 12 Euro erhöht. Dafür hatte sich insbesondere die SPD im letzten Bundestagswahlkampf eingesetzt. Ansonsten ist die Mindestlohnkommission zuständig. Darin diskutieren alle zwei Jahre drei hochrangige Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, zwei Wissenschaftler und ein Vorsitzender über eine Erhöhung des Mindestlohns. Dabei wird die Tarifentwicklung im Land berücksichtigt. Anschließend legt die Kommission einen Vorschlag vor, den die Regierung in der Regel durch eine Verordnung verbindlich macht.

Berlin – Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll Anfang 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde steigen. Das schlägt die Mindestlohnkommission vor, die sich aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammensetzt. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro angehoben werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Mindestlohn im Überblick.

Minijobber, ja. Für Auszubildende gelten gesonderte Regelungen (Mindestvergütung für Auszubildende). Studentenjobs unterliegen grundsätzlich nicht der Mindestlohnregelung: Personen unter 18 Jahren, die noch keinen Berufsabschluss haben, sind nicht anspruchsberechtigt. Bei Praktika besteht, wenn es sich um ein freiwilliges „Orientierungspraktikum“ neben dem Studium oder der Ausbildung handelt, kein Anspruch auf Mindestlohn, es sei denn, es dauert länger als drei Monate. Es besteht auch kein Anspruch auf „Pflichtpraktika“, die im Rahmen des Studiums absolviert werden müssen.

Derzeit dürfen Arbeitnehmer in Deutschland nicht weniger als 12 Euro pro Stunde verdienen. Nun wird der Mindestlohn erneut angepasst.

Grob. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums verdienen Arbeitnehmer bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn rund 2.080 Euro brutto im Monat. Wie viel davon nach Abzug von Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung netto übrig bleibt, hängt wie immer von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Steuerklasse, dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder.