Es gibt so viele Modernisierungszuweisungen und -finanzierungen

Die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage wurden präzisiert. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr, waren sich die Fraktionschefs einig, dass die Modernisierungsumlage auf 10 Prozent erhöht werden könne – allerdings nur, wenn der Vermieter staatliche Zuschüsse in Anspruch nehme. Bisher dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, etwa wenn diese eine Wohnung renovieren. Die „Leitplanken“ sahen die Einführung einer weiteren Modernisierungsumlage für Investitionen in klimafreundliches Heizen vor.

27.06.2023 | aktualisiert am 27.06.2023 – 15:04

Unter bestimmten Voraussetzungen sollen staatliche Zuschüsse 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizungsanlage decken, hieß es aus Koalitionskreisen. Wie im Konzept des Wirtschaftsministeriums vorgesehen, ist für alle Haushalte unabhängig vom Einkommen ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent vorgesehen.

Für einkommensschwache Haushalte wird es eine höhere Förderung geben, außerdem ist ein „Geschwindigkeitsbonus“ geplant. Insgesamt soll eine Förderung von bis zu 70 Prozent möglich sein. Das Konzept des Wirtschaftsministeriums sah eine maximale Förderquote von 50 Prozent durch verschiedene Klimaprämien vor.

Fernwärmearmaturen in einem Heizraum: Die Ampel hat das geplante Wärmegesetz konkretisiert. Heike Lyding/epd

Ab Januar 2024 dürfen Anbieter von Gasheizungen nur noch nach verpflichtender Beratung verkaufen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen kommunaler Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen – so heißt es im „Leitplanken“-Papier.

Die Regierung will das Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschieden. Ein Überblick über die Pläne.

Dies soll Vermietern Anreize geben, die Heizung auszutauschen. Davon profitieren dann auch die Mieter, denn der Zuschuss müsse vollständig weitergegeben werden, wie es hieß. Die Mieterhöhung dürfte dann geringer ausfallen als ohne den Zuschuss. Gleichzeitig soll die sogenannte Obergrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Bisher lag diese Grenze bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren.

Die Fraktionsvorsitzenden waren sich einig, dass funktionierende Gasheizungen auch bei einem kommunalen Heizkonzept nicht ausgetauscht werden müssen. Eine solche Planung kann die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme oder auch Wasserstoff vorsehen. Allerdings soll bis 2029 ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent in den restlichen Gasheizungen zum Einsatz kommen. Damit ist beispielsweise Biogas oder Wasserstoff gemeint, der aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.

Die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP haben die Einzelheiten des Heizungsgesetzes präzisiert. Nun müssen diese Punkte noch im Gesetzentwurf festgelegt werden. Was ist geplant – ein Überblick.