Der Generalstaatsanwalt beginnt mit der Vernehmung gegen Julian Reichelt

Reichelt musste seine Einstellung als Chefredakteur von Deutschlands größter Zeitung im Herbst 2021 aufgeben und das Team verlassen. Die Geschichte bis zu seinem Berufsende bei Bild waren Machtmissbrauchsvorwürfe über einvernehmliche Partnerschaften mit Arbeitern. Der Reporter selbst erwähnte später einen „Rufmord“ gegen ihn und wies stets Vorwürfe zurück.

Reichelts Anwalt Ben Irle erklärte auf Nachfrage: „Mein Mandant hat die Strafsache tatsächlich bis heute nicht erhalten.“ Zu den Forderungen des Dauerverfahrens, die gegenüber seinem Kunden noch nicht identifiziert sind, kann man sich nicht äußern. Die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Prüfung sind in der Regel sehr gering.

Gegenüber dem bisherigen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt gibt es laut Generalstaatsanwaltschaft erste Unsicherheiten. Eigentlich hatte die Springer-Entsendestation Anzeige wegen Betrugs bei Reichelt erstattet.

Neben der Erstattung der Strafanzeige verlangt Springer auch Bargeld von Reichelt in einem arbeitsrechtlichen Streit. Eine allererste Anhörung ist für Juni vor dem Arbeitsgericht Berlin vorbereitet. Bei dieser Klage geht es laut Gericht um den Ausgleich einer bei Reichelts Ausscheiden festgesetzten Abfindung. Darüber hinaus fordert das Team ebenfalls die Rückzahlung einer gesetzlichen Geldbuße. Es geht um einen Millionenbetrag.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin prüft den bisherigen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt. Ein Vertreter der Behörde erklärte am Montag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur: „Das Vorliegen einer ersten Täuschungsunsicherheit ist tatsächlich derzeit validiert, die Prüfung wird begonnen.“ Die Vorgeschichte ist ein Krimithema des Axel-Springer-Medienteams. Nähere Angaben zu den Forderungen machte die Staatsanwaltschaft nicht.

Julian Reichelt war von 2017 bis 2021 Bild-Chefredakteur. imago

Das berichtete das Medienunternehmen im April von seinem bisherigen Manager Reichelt. Das Unternehmen bot keinerlei Informationen an. Tatsächlich hatte die Generalstaatsanwaltschaft zuvor geprüft, ob erste Unsicherheiten bestanden und ob die Prüfungsvoraussetzungen erfüllt waren. Wie viel Zeit die Untersuchung mit Sicherheit in Anspruch nehmen wird, teilte der Behördenvertreter nicht mit. Es ist die Annahme der Tugend.