Thomas Heilmann (CDU), Bundestagsabgeordneter und ehemaliger Senator in BerlinBritta Pedersen/dpa
Wegen der kurzen Beratungszeit zum Heizungsgesetz im Bundestag wandte sich der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann an das Bundesverfassungsgericht. Heilmann sieht sich im parlamentarischen Entscheidungsprozess in seinen Rechten als Abgeordneter „massiv verletzt“, wie er am Donnerstag in Berlin mitteilte. Gleichzeitig beantragte er mit einstweiliger Verfügung, dem Bundestag zu untersagen, über das Gesetz abzustimmen, ohne für den erwarteten, weitgehend überarbeiteten Gesetzentwurf eine mindestens 14-tägige Beratungsfrist einzuräumen.
Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Mittwoch den Eingang eines entsprechenden Antrags beim Bundesverfassungsgericht. Wann eine Entscheidung hierzu fallen wird, ist noch unklar. Heilmann ist Rechtsanwalt und Unternehmer und war Justizsenator in Berlin. Seit 2017 sitzt er im Bundestag und ist dort Mitglied im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie, der zum Wärmegesetz berät. Nach eigenen Angaben ging er allein vor Gericht, nicht im Namen der Unionsfraktion.
Bis zur Sommerpause, die Ende nächster Woche beginnt, will die Ampel-Koalition das Gesetz verabschieden. Bisher wurden die zahlreichen geplanten Änderungen des ersten Entwurfs des Gebäudeenergiegesetzes nicht in Textform dem Parlament vorgelegt. Fachpolitiker und Ampel-Fraktionsführer hatten wochenlang hinter verschlossenen Türen verhandelt. Der Gesetzentwurf wurde inzwischen in der veralteten Fassung im Bundestag eingebracht.
Habecks geplantes Wärmegesetz wurde in kurzer Zeit mehrfach überarbeitet. Der Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann sieht sich deshalb in seinen Rechten verletzt und klagt.