Das Ändern des Geschlechtszugangs sowie der Vornamen wird einfacher

Das Eigenständigkeitsgesetz soll das 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ändern. Bundesfamilienpredigerin Lisa Paus (Grüne) hatte Anfang des Jahres erklärt, dass die Eigenständigkeitsverordnung noch vor der gesetzlichen Sommerpause verabschiedet werden muss.

Für eine Änderung des Geschlechtszugangs sowie des Vornamens muss künftig eine einfache Selbstauskunft am EDV-Registrierungsarbeitsplatz ausreichen.

Bisher mussten die Betroffenen tatsächlich zwei mentale Aufzeichnungen senden, um die Eingänge umzuwandeln; bestimmt das zuständige Bezirksgericht. Die Behandlung ist sowohl teuer als auch umfangreich und wird von den Betroffenen als abwertend empfunden.

Das Eigenständigkeitsgesetz soll das 40-jährige Transsexuellengesetz ändern.imago Angebot & Personen

Tatsächlich hat sich die Bundesregierung auf die von der Verkehrszeichengewerkschaft ausgearbeitete Eigenständigkeitsregelung zur gestrafften Änderung der Hauptgeschlechtszugänge sowie Vornamen geeinigt. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, müssen transsexuelle, intersexuelle und nicht-binäre Personen lediglich eine einfache Selbstauskunft an die EDV-Registrierungsstelle senden, wenn sie ihren Vornamen oder ihre Geschlechtszugehörigkeit in das Personenstandsregister umwandeln möchten.

Laut SZ wird zusätzlich eine Vertretungsdauer vorbereitet. Die Wahl muss nur 3 Monate nach der Beantragung der Geschlechtsumwandlung bei der Computerregistrierungsstelle funktionieren. Laut Protokoll muss eine erneute Umwandlung des Geschlechtszugangs frühestens nach einem Jahr möglich sein.

Der aktuell zwischen dem Bundesministerium für Familienangehörigenangelegenheiten und dem Bundesministerium der Justiz ausgehandelte Vertrag sieht dem Protokoll zufolge unter anderem eine Geschlechtsumwandlung im Personenstandsregister für Minderjährige vor unter 14 Jahren müssen nur die Möglichkeit haben, von den Personen mit Schutz verlangt zu werden. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren sowie einem Problem mit ihren Müttern und Vätern muss ein Gericht entscheiden, ob die Gesundheit des Jugendlichen gefährdet ist.