Bundesregierung einigt sich auf Konzession

„Die Tatsache, dass der Entwurf des Strukturleistungsgesetzes derzeit von allen Regierungsparteien durchaus geteilt wird, beruhigt und beruhigt die Diskussion, dass das schwierige und entscheidende Thema konsequent und mit Bedacht angegangen wird“, behauptete Business Ökonomie sowie Umweltsicherheitsprediger Robert Habeck (Grüne). „Mit der Verordnung wird das Programm zur Umweltüberparteilichkeit für einen weiteren Bereich etabliert und wir ermöglichen eine praktische Veränderung. Das freut mich sehr.“

Berlin – Die Bundesregierung hat sich tatsächlich auf die fragwürdige Baustromverordnung mit der Beschränkung auf die Aufstellung fabrikneuer Gas- sowie Ölheizungen geeinigt. Demnach bleibt der Kerngedanke, dass ab dem 1. Januar 2024 jede frisch montierte Heizung zu 65 Prozent mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden muss. Ausnahmeregelungen, Änderungsfristen sowie eine durchgängige Finanzierung sollten vorhanden sein.

Der Wandel werde jedenfalls „sowohl sozialverträglich als auch praxisgerecht gestaltet“, so das Wirtschaftsministerium sowie das Bauministerium. „Um die Regelung deutlich verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Änderungsdauern sowie die Alternativen – speziell für Neubauten – sogar noch einmal erweitert, etwa um Solarthermie.“

Der Verordnungsentwurf ignoriert die zunächst vorbereitete Ersatzverpflichtung für Betriebsöl sowie Gasheizgeräte. Für den Fall, dass alte Hausheizungen nach 2024 ausfallen, gelten Übergangsfristen. Die 65-Prozent-Regelung für die Errichtung neuer Heizungen gilt ebenfalls nicht für Hausbesitzer über 80. Die neue Regelung gilt nur, wenn ihr Haus steht erworben oder angeboten – mit einer Übergangsdauer von 2 Jahren.

Auslandspredigerin Annalena Baerbock sowie Betriebswirtschaftsprediger Robert Habeck. Tatsächlich hat sich die Bundesregierung auf ein Zugeständnis bei der Beschränkung auf fabrikneue Gas- sowie Ölheizungen geeinigt. Jens Schlüter/AFP

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Innovation liegt derzeit ein fertiger Verordnungsentwurf vor, der sicherlich zunächst höchstwahrscheinlich in die Landes- sowie Verbandsanhörungen und danach in den Schrank geht.

Es war nur eines der großen Probleme der Gewerkschaft in den aktuellen Wochen: Wie stark soll die Wärmeänderung genau sein und wie viel wird den Kunden in Rechnung gestellt? Derzeit gibt es eine Konzession.

31.03.2023|aktualisiert am 31.03.2023 – 17:21

Ein Herausforderungsfall sollte die Produktivität sein, wenn der Bauwert sowie die Investitionssummen nicht in einem richtigen Zusammenhang stehen. Darüber hinaus gibt es kein Engagement für Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen zu Hause; vielmehr Sichtbarkeit für moderne Technologienutzungen.