Beim Verkauf von Fahrkarten: Deutsche Bahn missbraucht Marktmacht

Konkret geht es um die Weitergabe von Daten, Werbe- und Rabattverbote sowie den Einbehalt diverser Provisionen für Drittplattformen. Das Kartellamt wies die Bahn an, die entsprechenden Verhaltens- und Vertragsklauseln zu ändern. Die Bahn kritisierte die Entscheidung und kündigte Berufung an. „Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein“, erklärte der Konzern.

Die Deutsche Bahn verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das Kartellamt teilte diese Ansicht nun und warnte den Konzern in mehreren Punkten.

Nach Angaben des Bundeskartellamts verstößt die Deutsche Bahn gegen das Wettbewerbsrecht. Stefan Sauer/dpa

Nach Auffassung des Bundeskartellamts verstößt die Deutsche Bahn gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Betroffen ist der Verkauf von Bahntickets über die unternehmenseigene Mobilitätsplattform. „Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamts nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten aus, um den Wettbewerb durch Mobilitätsplattformen Dritter einzuschränken“, teilte die Behörde am Mittwoch mit.