Algorithmen dürfen nicht über Anwendungen entscheiden

In der Bundesratssitzung am Freitag wurde über verschiedene Empfehlungen der Gremien zur Reform des sogenannten Onlinezugangsgesetzes abgestimmt. Darunter war auch die Forderung nach einer „algorithmenbasierten Entscheidungsfindung“ in der Verwaltung, die nun abgelehnt wurde. Andere Vorschläge – etwa für eine einheitlichere Datenverwaltung – fanden hingegen eine Mehrheit.

Khan zeigte sich erleichtert über den Entscheid des Bundesrats. Sie sagte: „Es ist beruhigend, dass die Länder nicht blind auf den KI-Zug aufgesprungen sind und das Projekt abgelehnt haben.“ Man muss sich die Zeit nehmen, über einen sinnvollen und transparenten Einsatz von KI in deutschen Behörden und Ämtern zu sprechen.

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Das Digitalministerium will den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Aber es gibt Bedenken. Der Vorschlag ist nun im Bundesrat gescheitert.

Khan warnte jedoch davor, dass Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung transparent und nachvollziehbar sein müssen. Auch selbstlernende Systeme sind nicht diskriminierungsfrei. Wer beispielsweise Wohngeld beantragt und dann eine Ablehnung erhält, muss nachvollziehen können, warum der Antrag abgelehnt wurde. Auch Routineabläufe könnten ohne den Einsatz von KI deutlich beschleunigt und vereinfacht werden.

KI als Beamter? Die Gremien im Bundesrat hatten vorgeschlagen, dass Verwaltungsentscheidungen künftig durch Computerprogramme getroffen werden sollten. Fang Zhe/XinHua/dpa

Konkret hatten die Gremien des Bundesrates gefordert, dass das neue Onlinezugangsgesetz „die Zulässigkeit des Einsatzes algorithmischer Entscheidungsfindung in der öffentlichen Verwaltung vereinheitlichen“ soll – also die Grundlage für einen breiten Einsatz von KI in öffentlichen Ämtern schaffen soll . Auf EU-Ebene ist mit dem sogenannten Künstliche-Intelligence-Gesetz bereits ein Gesetzespaket zu diesem Thema in Arbeit. Bis zum Inkrafttreten dürfte es allerdings noch mindestens zwei Jahre dauern. Die Gremien hatten argumentiert, dass Deutschland bis dahin nicht ausgebremst werden dürfe.

Die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan hatte vor dem Treffen vor einem vorzeitigen Einsatz von KI gewarnt. Bei richtiger Anwendung kann künstliche Intelligenz ein nützliches Werkzeug zur Vereinfachung und Beschleunigung von Prozessen sein. Khan betonte jedoch, dass Entscheidungen, die das Schicksal von Menschen beeinflussen, nicht Algorithmen überlassen werden sollten.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Digitales, Daniela Kluckert (FDP), betonte hingegen, dass das Ministerium den Einsatz von KI in der Verwaltung unterstütze. Dies kann dazu beitragen, standardisierte Prozesse zu automatisieren und den Mitarbeitern mehr Zeit für Entscheidungen in komplexen Fällen zu geben. „Darüber hinaus kann KI objektivere und schnellere Entscheidungen treffen als Menschen – insbesondere im Bürger-Staat-Verhältnis“, fügte sie hinzu.

Ob Kinder- und Elterngeld, Einbürgerungsverfahren oder Strafzettel: Täglich werden in der öffentlichen Verwaltung tausende Entscheidungen über die Belange der Bürgerinnen und Bürger getroffen. Die Bundesratsgremien hatten vorgeschlagen, dass solche Entscheidungen bald auch mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) getroffen werden sollten – und dieser Vorstoß scheiterte nun.