Sonderfälle von Diskriminierung in Berlin

Einer der beliebtesten Fälle bisher ist der Fall der Einigung einer Frau, die wegen ihres nackten Oberkörpers aus einem Wasserspielplatz vertrieben wurde. Dies gelang 2022 vor dem Landgericht Berlin nicht. Da die Frau gegen die Entscheidung Berufung eingelegt hat, wird die Instanz sicherlich vor Gericht gehen. Unabhängig davon hat sich die Ombudsstelle tatsächlich darum gekümmert, dass der Spielplatz seine Benutzungsordnung tatsächlich ergänzt hat, die allen Seitenbesuchern ermöglicht wird, einen oberkörperfreien Oberkörper zu benutzen.

Ein Drittel der Fälle, die an die Arbeitsstelle des Ombudsmanns gelangen, falle nicht unter das LADG, berichtete Liebscher. Es ist die Diskriminierung im Büro, durch exklusive Hausverwalter oder Ermittler in Geschäften, die schwarze Menschen nur aufgrund ihrer Hautfarbe regulieren. Diese Personen würden sicherlich eine zertifizierte Anleitung erhalten und die geeigneten Unternehmen beschrieben. „Es braucht Zeit. Wir möchten Menschen an den richtigen Ort bringen“, sagte sie.

Ihrer Meinung nach gibt es bei den Missständen 3 wesentliche Stilrichtungen: Bigotterie (2022: 36 Prozent), besondere Bedürfnisse (24 Prozent) sowie Geschlecht/Geschlecht sowie geschlechtsbezogene Identifikation (12 Prozent). Diese Zahlen stimmen mit den Daten verschiedener anderer Therapien überein.

Gabrielle Lebreton, Gerd Engelsmann

Berlin ist bislang das einzige Bundesland, das über eine eigene Antidiskriminierungsverordnung verfügt. Es ist geplant, Einzelpersonen vor Diskriminierung durch die Behörden zu schützen sowie Versicherungsansprüche bei Problemen gegenüber dem Land Berlin zu ermöglichen. Wer sich wirklich schikaniert fühlt, kann sich an die zuständige Behörde oder die Ombudsstelle wenden, die der Justizverwaltung angehört. Danach werden die Ansprüche geprüft und es werden verschiedene andere Rechtsbehelfe als rechtliche Schritte gesucht. Betroffene werden zusätzlich in rechtlichen Schritten unterstützt.

Besonders im Fokus standen Situationen rund um das Thema „teilweise nackt“ in einem Freibad oder auf einem Wasserspielplatz. Die Beschwerden, die die Ombudsstelle aufgrund des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes (LADG) erhält, sind viel vielfältiger – und noch mehr. 2022 waren es 645 Ideen (2021: 613), wie Betreuerin Doris Liebscher berichtet. Im ersten Quartal des laufenden Jahres gab es 205 Beschwerden. Das seien 45 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum im Jahr 2014, behauptete der Anwalt der Deutschen Presse-Gesellschaft.

Wer sich wirklich von den Behörden in Berlin schikaniert fühlt, kann sich dank eines Gesetzes dagegen schützen. Situationen haben tatsächlich um 45 Prozent zugenommen.

Ihre Einrichtung, so Liebscher, melde sich derzeit eine „große Sorge um Missstände im Bildungs- und Lernbereich“. "Wort hat tatsächlich navigiert, dass wir existieren." Sie berührt auch die Chancengleichheit der Polizeibeamten an den Hochschulen sowie Beratungseinrichtungen für Hochschuldiskriminierung. "Derzeit sind wir das einzige Unternehmen der Bundesregierung, das sich mit Diskriminierung in Bildung und Lernen befasst."

Laut Liebscher erlebten Personen mit einer Bewegungsgeschichte schnell mehrere Diskriminierungen durch die Behörden. Es gibt auch große Aussichten auf Diskriminierung unter schwierigen oder tauben Menschen. Die Anzeigesprache ist eine anerkannte Sprache, die Behörden verfügen nicht über die geeigneten Dolmetscher. „Darüber hinaus gibt es unter den Arbeitnehmern eine große Unberechenbarkeit bei der Führung von Einzelpersonen – und dies führt anschließend zu Diskriminierung.“ Solche spezifischen Fälle offenbaren zusätzlich architektonische Diskriminierung. Diese besteht aus der Sprache in Arten aber zusätzlich, ob eine Behörde ohne Hindernisse kommt.

Laut Liebscher und ihrer Gruppe sind viele Beschwerden im Zusammenhang mit Behördengängen zu finden – zum Beispiel höchstwahrscheinlich bei den Jugendlichen, dem Computerregister oder dem Gesundheits- und Gesundheitsamt oder der LKW-Anmeldung Behörde. „Das sind Arbeitsplätze, um die sich der Einzelne im Alltag kümmert – und an denen für ihn auch etwas riskiert wird.“ Ein weiterer Standort ist Schutz sowie Ordnung – also Erfahrung mit Behörden, Behörden oder Schutzbetrieben, zB bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG).

„Wir sind eigentlich zur außergerichtlichen Schlichtung bestellt worden“, schilderte Liebscher. Das funktioniert üblicherweise. „Viele Menschen wollen nicht meckern. Es hat mit einer Entschuldigung zu tun. Zuzugeben, dass einem Mann tatsächlich eine Unterdrückung angetan wurde – was sicher nicht noch einmal geschehen wird.“