Gemäldegalerie in Sanssouci und Schloss Glienicke 2024 geschlossen

Zwei Kultureinrichtungen in Berlin und Brandenburg werden im kommenden Jahr für Besucher nicht zugänglich sein.

Berlin: Blick auf das Glienicker Schloss und den Schlossgarten. Das Schloss und die Gemäldegalerie im Potsdamer Park Sanssouci sollen im kommenden Jahr für Besucher geschlossen bleiben.Monika Skolimowska/dpa

Darüber hinaus ist eine Erhöhung der öffentlichen Subventionen im nächsten Jahr nicht möglich und sie bleiben trotz hoher Inflation, steigender Energie- und Baukosten und regelmäßiger Tariferhöhungen auf dem Niveau des vergangenen Jahres. Die Stiftung allein kann die Differenz zwischen Ausgabensteigerungen und Spenden nicht ausgleichen. Durch die Schließung der beiden Anlagen im Jahr 2024 würden rund 300.000 Euro eingespart, hieß es.

In Berlin und Brandenburg müssen Kunst- und Kulturliebhaber im kommenden Jahr Einschränkungen hinnehmen. Die Gemäldegalerie im Potsdamer Park Sanssouci und Schloss Glienicke sollen für Besucher geschlossen bleiben. Grund dafür seien notwendige Einsparungen, teilte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) am Montagabend mit.

Friedrich der Große ließ die Gemäldegalerie zwischen 1755 und 1763/64 für seine Gemälde errichten. Er präsentierte fast 180 Werke der flämischen und niederländischen Barockmalerei, der italienischen Renaissance- und Barockmalerei sowie der Skulptur.

Im Jahr 2016 musste die Stiftung aus Spargründen sechs Einrichtungen schließen. „Die nun getroffene Entscheidung ist für SPSG und FSG gleichermaßen schmerzhaft und weckt Erinnerungen an 2016“, hieß es. Seitdem konnten diese Einrichtungen nur noch an ausgewählten Tagen besichtigt werden. Die Stiftung warnt: „Sollten die Zuschüsse an die SPSG im Jahr 2025 nicht deutlich steigen, droht der Gemäldegalerie und dem Schloss Glienicke das gleiche Schicksal.“ Darüber hinaus wären die Schließungen weiterer Häuser im Unesco-Weltkulturerbe unumgänglich.“

19.06.2023 | aktualisiert am 19.06.2023 – 20:21 Uhr

Ausschlaggebend für die Entscheidung waren mehrere Gründe. So sollten betriebsbedingte Kündigungen bei der Fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten (FSG) „unbedingt“ vermieden werden, erklärte die Stiftung. Die Mitarbeiter der beiden betroffenen Einrichtungen sollen demnach im Jahr 2024 in weiteren Schlössern tätig sein. Auch die Schlösser in Königs Wusterhausen, Caputh, Paretz, Oranienburg und Rheinsberg sollten im Jahr 2024 als „kulturelle Leuchttürme in den Regionen“ eröffnet werden.