Die EU-Länder erhöhen den Bedarf an erneuerbaren Energien deutlich

In Deutschland beispielsweise muss die Industrie bis 2030 in großem Umfang Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nutzen. Wenn ein Land seine Sektorziele nicht erreicht, drohen Vertragsverletzungsverfahren.

Es wird erwartet, dass der Energieverbrauch in der EU in naher Zukunft zunehmend aus erneuerbaren Quellen stammen wird. Federico Gambarini/dpa

Konkret sieht die neue Verordnung vor, dass das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien auf insgesamt 45 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs (Bruttoenergieverbrauch) ansteigt. Den Angaben zufolge müssen 42,5 Prozent von den Mitgliedsländern bereitgestellt werden. Weitere 2,5 Prozent kommen als zusätzliches Ziel durch freiwillige Maßnahmen der Mitgliedsstaaten oder durch europaweite Maßnahmen hinzu.

Beschlossen wurde den Angaben zufolge auch, dass der Anteil von Kraftstoffen aus erneuerbaren Energien im Luftverkehr deutlich erhöht werden muss – von 1,2 Prozent für E-Fuels im Jahr 2030 auf 35 Prozent im Jahr 2050. Insgesamt müssen mindestens 70 Prozent erneuerbar sein Im Zieljahr 2050 werden neben E-Fuels auch Flugkraftstoffe eingesetzt, also auch Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen

Den Angaben zufolge wird das EU-Abkommen künftig auch den Durchbruch erneuerbarer Energien in anderen Sektoren als dem Stromsektor ermöglichen. Im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie gelten inzwischen in jedem einzelnen Land verbindliche Zielvorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energien. Der Umstieg auf erneuerbare Energien in allen Sektoren wird auf europäischer Ebene verpflichtend.

Das europäische Ziel für den Ausbau erneuerbarer Energien wurde neu geregelt und gleichzeitig deutlich höher angesetzt: Am Freitag stimmten die EU-Mitgliedstaaten einer Neugestaltung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu. Demnach wird das europäische Ziel für erneuerbare Energien von bisher 32 Prozent auf bis zu 45 Prozent im Jahr 2030 deutlich erhöht, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. „Das bedeutet eine Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien gegenüber dem im Jahr 2021 erreichten Wert von knapp 22 Prozent“, betonte das Ministerium.

Auch in der seit langem umstrittenen Frage der Anrechnung CO2-armer Brenn- und Kraftstoffe auf die Erneuerbare-Energien-Ziele konnte ein Kompromiss erzielt werden – insbesondere im Fall von Wasserstoff auf Kernenergiebasis. Sie werden laut Berlin nicht auf die Ziele angerechnet, Länder, die ihr nationales EU-2030-Ziel erreichen, sollen jedoch einen „Rabatt“ und damit mehr Flexibilität erhalten. Dies ist besonders wichtig für Länder wie Frankreich mit seiner großen Atomindustrie, die sich beispielsweise für die Anerkennung der Kernkraft bei der Herstellung von Wasserstoff eingesetzt hatten.

Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien in der EU auf 45 Prozent steigen. Zuvor galt eine Marke von 32 Prozent. Wie soll dies umgesetzt werden?

Auch Frankreichs Ministerin für Energiewende, Agnès Pannier-Runacher, begrüßte den Kompromiss, den die EU-Botschafter zwei Tage vor einem Treffen der Energieminister in Luxemburg erzielt hatten. Nach ihrer Lesart wird Atom nun für das Erreichen der Ziele in Europa anerkannt.

Das Ministerium unter Grünen-Minister Robert Habeck sprach von einem „großen Erfolg“ für erneuerbare Energien. Für Deutschland bedeutet dies, dass die im vergangenen Jahr deutlich angehobenen Ausbauziele für Windkraft- und Solaranlagen nun durch EU-Vorgaben verbindlich untermauert werden. Die neuen EU-Ziele bildeten auch den Rahmen für weitere Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien.

Habeck sagte, er sei „sehr zufrieden“ mit der Entscheidung. Die geänderte Richtlinie werde den Ausbau erneuerbarer Energien in der EU „massiv beschleunigen“. Er betonte: „Insbesondere Wind- und Solarenergie werden doppelt so schnell ausgebaut wie bisher geplant.“ Dies werde einen „Investitionsboom“ in diesem Bereich auslösen. Damit wird Deutschland unabhängiger von Energieimporten.

Zudem sollen den Angaben zufolge die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Beispielsweise dürfen Genehmigungsverfahren für neue Projekte im Bereich erneuerbare Energien in bestimmten Gebieten künftig nicht länger als zwölf Monate dauern.