Krankenkassen warnen vor einer Überlastung der Faktoren

Der Caritasverband erläuterte am Mittwoch den Bedarf an zusätzlicher Aufklärung zum Anlass der Anhörung im Bundestag: Im vorliegenden Entwurf Lauterbachs gebe es keine Vorgaben zur Förderung von ambulant behandlungsbedürftigen Objektbereichen. Solche Gemeinschaftswohnungen seien eine „besonders auffällige Art des Wohnens“, erklärte die Caritas. In solchen Fällen verlangte die Organisation von der Krankenkasse eine zusätzliche Gebühr von 500 Euro für jedes inländische Team, das eine Behandlung in Anspruch nahm.

Zu Beginn der Anhörungen im Bundestag zur geplanten Krankenversicherungsreform warnten die gesetzlichen Krankenkassen, dass es zu einer finanziellen Belastung der Krankenkassen kommen werde. Der Verordnungsentwurf von Bundesgesundheitspfarrer Karl Lauterbach (SPD) „erzwingt allein mit höheren Zahlungen neue Sorgen auf den Gebieten“, erklärten die Aufsichtsratsvorsitzenden der GKV-Spitzengesellschaft, Susanne Wagenmann und Uwe Klemens, am Mittwoch in Berlin. Der Entwurf sieht „keine Abhilfe für eine mögliche und dauerhafte Stabilisierung der Behandlung“ vor.

Die Anhörung zur Behandlungsreform von Karl Lauterbach im Bundestag hat tatsächlich begonnen. Bei den Krankenkassen bestehen Unsicherheiten bezüglich der Stelle.

Mit der Reform soll der Bund zudem ermächtigt werden, den Auszahlungspreis künftig per Rechtsverordnung festzulegen, wenn er auf einen vorübergehenden Förderbedarf reagieren muss.

Ein Fußgänger unterstützt einen älteren Menschen während einer Plenardebatte im Bundestag. Karl Lauterbachs geplante Behandlungsreform wird mit Kritik besprochen.photothek/imago

Die GKV kritisierte eine unzumutbare Sorgenspirale gegenüber den Faktoren: „Denn sie allein bringen mit der Erhöhung der Zahlungsrate die Mehreinnahmen mit sich, nicht der Bund.“ Die Behandlung ist eine Aufgabe der gesamten Kultur. Die Organisation warnte vor einer „wirtschaftlichen Überlastung“ der Behandlungssuchenden, ihrer Angehörigen und auch der Faktoren.

Pfarrer Lauterbach hatte im Streit um seine Behandlungsreform eigentlich immer wieder eingestanden, dass es sich bei seinem Verordnungsentwurf nur um ein Mittel handelte. Der bestehenden Reform muss durch eine grundsätzliche Änderung der Finanzierung Rechnung getragen werden. Er wollte mit zahlreichen Designs sprechen.

Der Gesundheitsausschuss wollte am Mittwochmittag in einer öffentlichen Anhörung über den Antrag des Gesundheitsministeriums sprechen. Sowohl AfD als auch Linke haben jeweils eigene Anträge auf eine Therapiereform gestellt.

Die gesetzliche Kurversicherung wies im Jahr 2014 ein Defizit von rund 2,2 Milliarden Euro auf. Im April erklärte Pfarrer Lauterbach in einer Diskussion im Bundestag, dass die Kosten der Kurversicherung tatsächlich von 35 auf 66 Milliarden Euro gestiegen seien Denn 2017 gab es keinen sozialen Markt, der schneller wuchs.

Ziel der Reform sei laut Lauterbach die Entlastung der Behandlungssuchenden sowie die Sicherung der Einnahmen aus der Langzeitbehandlungsversicherung. Der Verordnungsentwurf sieht eine Erhöhung der Behandlungsvergütung um 0,35 bzw. 3,4 Prozent seit dem 1. Juli vor; bei den Kinderlosen soll sie von bisher 3,4 auf 4 Prozent steigen. Dies dürfte einen Mehrerlös von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Der Anteil des Unternehmens beträgt 1,7 Prozent.