Raser zu mehreren Jahren Haft verurteilt

2 Autofahrer haben sich mit einem illegalen Autorennen auf einer Nebenstraße in Niedersachsen auseinandergesetzt. 2 Kinder können nicht mehr vergehen und auch verhindern. Aktuell liegt eine Entscheidung vor.

In einem Prozess um ein rechtswidriges Autorennen in Niedersachsen, bei dem 2 Kinder ausgeschieden sind, hat das Landgericht Hannover beide Crash-Urheber zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Laut einem Gerichtssprecher wurde am Montag ein 40-jähriger Autofahrer wegen eines eingeschränkten Autorennens mit Todesfolge zu 6 Jahren Haft verurteilt, und ein 40-jähriger Autofahrer wurde für genau dasselbe zu 4 Jahren Haft verurteilt Anklage.

Pkw und Lkw fahren mit extremer Geschwindigkeit auf einer Straße.dpa/Frank Rumpenhorst

Laut Anklage hatten die Frau und auch die anderen Autofahrer im Februar 2014 auf einer Nebenstraße in der Nähe von Barsinghausen bei einem Rennen ein dreistes Überholmanöver bei Breitband. Das Auto des Täters, das auf der Gegenfahrbahn fuhr, traf ein Haushaltsauto und tötete 2 Kinder im Alter von 2 und auch 4 Jahren.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Gerichtssprechers hat der Verteidiger des Beschuldigten derzeit tatsächlich angekündigt, dass er auf jeden Fall Berufung einlegen werde.

Laut Gerichtssprecher unterschied sich der rechtmäßige Anfangsfaktor von dem in Strafverfahren gegenüber Rasern, die Fußgänger oder Radfahrer bei illegalen Autorennen in städtischen Gebieten aufgrund des Unfallumstands erwischen. Tatsächlich hatte es in der Vergangenheit aktuell schon Urteile wegen Mordes gegeben.

Der Frau wurde zunächst Mord in Rechnung gestellt. Diese Beschwerde wurde von der Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr länger gewahrt. Nach Angaben der Sprecherin ging das Gericht zuletzt mit dem Schlussgedanken ein, dass der Beschuldigten nicht nachgewiesen werden könne, dass sie trotz fahrlässiger Fahrweise tatsächlich freiwillig einen Frontalunfall hingenommen habe, der ihr selbst und damit auch den Tod anderer Personen bedroht habe.