Vater von fünf Kindern zu drei Jahren Haft verurteilt

Der Schnureinbrecher beim Test im Bezirksgericht Tiergarten. Pressebild Wagner

Ein im Februar offen gefasster Kabeleinbrecher wurde mit drei Jahren und vier Monaten Haft bestraft. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat den 45-Jährigen in einem Verfahren mit drei Taten auf Bahngleise des Einbruchdiebstahls, des versuchten Werkzeugdiebstahls und der Gebäudebeschädigung für schuldig befunden. Nach Angaben des Gerichts belief sich der Gesamtschaden auf rund 100.000 Euro. Der Angeklagte blieb seit seiner Festnahme in Gewahrsam.

Drei Monate zuvor wurden er und ein Mitarbeiter von Polizeibeamten in Berlin-Marzahn entdeckt, als sie 88 Meter Rückholkabel für den Transport vorbereitet hatten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die Verdächtigen mit einer Schneidklinge, einer Axt, einem Kabelschneider und einer Zange ausgestattet. Der Gebäudeschaden belief sich auf bis zu 50.000 Euro.

Ein Mann nimmt mehrere Hundert Meter Schnur entlang der Berliner S-Bahn-Strecke mit. Die Behörden nehmen ihn fest. Der Gesamtschaden beträgt 100.000 Euro.

Die Entscheidung stellte im Wesentlichen die Forderung des Staatsanwalts dar, der Verteidiger hatte eigentlich zwei Jahre hinter Gittern befürwortet. Die Wahl ist noch nicht die letzte.

Der Anklage zufolge hat der 45-Jährige im August 2021 auf einer S-Bahn-Strecke in Berlin-Treptow rund 500 Meter Kupferkabel aus Kabelkanälen entwendet, die Beute zerkleinert und teilweise auch abtransportiert. Damals entstand ein Schaden von 25.000 Euro. Zehn Tage später versuchte er, weitere 500 Meter Kupferkabel zu erbeuten und verursachte ebenfalls einen Schaden von rund 25.000 Euro.

Der Angeklagte, der bereits wegen Einbruchdiebstahls verurteilt worden war, sagte, er wolle das Geld für seine in Albanien lebende Familie durch den Verkauf von Kupfer aus den Kabeln aufbringen. Laut dem Vater von 5 Jahren reichte das, was er regelmäßig als Bauarbeiter verdiente, bei weitem nicht aus.