Habeck nennt Hausheizstrategien „Wendepunkt“ im Umweltplan

Bundespriester für Betriebswirtschaft Robert Habeck bei der Veranstaltung zum 30. Hochzeitstag des Zusammenschlusses von Bündnis 90 und den Grünen. Jan Woitas/dpa

Für die angestrebte Förderung der Heizungswende, so Habeck, „stecken wir sehr viel Geld in die Hand“. Es ist nur für eine begrenzte Zeit. Denn in den nächsten Jahren wird es sicher zu einem deutlichen Rückgang der Wärmepumpenquote kommen. „Wir sprechen also von einer begrenzten Zeit, in der sicherlich noch etwas mehr Geld investiert wird, und danach wird sich das dort draußen sicherlich einpendeln.“

Bundeswirtschaftspriester Robert Habeck hat die umstrittene gesetzliche Vorgabe für eine noch klimafreundlichere Hausheizung tatsächlich abgesichert. Im Deutschlandfunk erwähnte der Fraktionsvorsitzende der Grünen eine bedeutende Regelung, die sicherlich jahrelang funktionieren würde und auch einen Wendepunkt im deutschen Umweltplan darstellte. Es ist ideal, diese strenge Strukturleistungsregelung in diesem Frühjahr tatsächlich eingeführt zu haben. Natürlich ließen ihn sinkende Umfragewerte nicht kalt, behauptete Habeck. Wenn die nationale Politik nur auf Umfragen beruhen würde, würde danach sicherlich nie wieder eine harte Entscheidung getroffen werden. "Wir haben viele Jahre verloren", behauptete Habeck in der am Samstag veröffentlichten Sitzung. "Sie wurden auch nicht mit den harten Bedenken befasst, da sie Umfragen und auch Auswahlschläge und auch individuelle Verluste zögerten."

Habeck räumte ein, es sei eigentlich nicht machbar gewesen, die Bedeutung der Verordnung und auch der Sozialhilfe deutlich zu machen und auch falsche Anschuldigungen mit ausreichender Qualität abzuwehren. „Nun, es ist immer noch eine Beschränkung für das Heizen von Häusern. Was ist das für ein Müll? Niemand möchte das Heizen von Häusern eigentlich verbieten“, behauptete er. Das Problem des Arguments liegt zusätzlich an der Verbindung. Es ist angemessen, dass es echte soziale Belange gibt. Alle Bedenken müssten sicherlich angegangen werden.

Nach dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Verordnungsentwurf muss ab 2024 jede neu aufgestellte Feuerung zu 65 Prozent mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden. Damit soll die Trennung von Gas- und auch Ölheizung proklamiert werden. Es besteht keine sofortige Verantwortung für den Austausch der Heizeinheit in bestehenden Strukturen. Es gibt Übergangsfristen, wenn ein Gerät kaputt geht und auch nicht mehr repariert werden kann. Zentralheizungskessel müssen bis Ende 2044 nur noch mit nicht erneuerbaren Energieträgern betrieben werden können. Die gesetzlichen Überlegungen stehen erst am Anfang. Die Änderungen der Verordnung müssen vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Bundesgeistlicher Betriebswirt Robert Habeck (Grüne) sicherte in einer Sitzung im Deutschlandfunk die geordnete Regelung für eine noch klimafreundlichere Hausheizung.