Zum Tode verurteiltes Kind eines Deutsch-Iraners bittet Berlin um Hilfe

Gazelle Sharmahd, das Kind des im Iran zum Tode verurteilten Deutsch-Iraners Jamshid Sharmahd, hat eigentlich die Bundesregierung dazu gebracht, alles Mögliche zu tun, um die Hinrichtung ihres Vaters zu verhindern. Worte seien "unzureichend", der Bundeskonsularische Dienst müsse "derzeit schnell eine Notfallgruppe einrichten", sagte die in Los Angeles verbliebene Gazelle Sharmahd am Dienstag bei einem Treffen mit dem Deutschlandfunk.

Der zuletzt mehrere Jahre in den USA lebende Widerstandsführer Jamshid Sharmahd wurde nach Angaben seiner Familienangehörigen in der Sommersaison 2020 von der iranischen Geheimlösung in Dubai festgenommen und auch entführt. Seitdem sitzt er tatsächlich in Haft Iran.

Die Deutsch-Iranerin beschuldigte die Bundesregierung, späte Aktivitäten gegen die Gefängniszeit ihres Vaters zu unternehmen. Er ist derzeit in Abgeschiedenheit geblieben und hat auch ungefähr tausend Tage lang eine Zelle gehalten. „Ich verstehe nicht, was noch passieren muss, damit etwas wirklich getan wird“, sagte Gazelle Sharmahd.

Gazelle Sharmahd verteidigt das Leben ihres Vaters. Auch die Bundesregierung schlägt sie heftig zu.

Eigentlich hätten die Familienmitglieder lange auf „eine große Antwort unserer Bundesregierung“ gewartet. Allerdings habe es bisher kaum eine Reaktion der Bundesregierung gegeben, "die das Regime sicherlich in irgendeiner Form intrigieren würde", sagte der Deutsch-Iraner. Sie fühlt sich wirklich "müde" und hat auch das Gefühl, "nach unten gezogen" zu werden.

Die Bundesregierung im Iran muss ihre Beschränkungen noch überprüfen. Niemand kann sich vor dem iranischen Management wirklich sicher fühlen, wenn das Todesurteil gegen ihren Vater nicht vermieden wird. „Wenn wir derzeit kein klares Zeichen setzen und sie auch nicht kündigen, werden es in der Folge sicherlich andere Personen sein“, die mit Sicherheit entführt, ins Gefängnis gesteckt und auch bestraft würden. "Das hört hier nicht auf, das ist das Problem", sagte Gazelle Sharmahd.

Gazelle Sharmahd Uwe Koch/Eibner EP/imago

Am 21. Februar wurde er wegen Terrorismuskosten zum Tode verurteilt, und auch der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil Ende April. Laut Bürgerrechtsteams kann die Umsetzung in den kommenden Wochen erfolgen.