Vergewaltigungs-Unsicherheit: Untersuchungen gegen Ex-CDU-Politiker

Der Konsularische Dienst reichte eine Beschwerde gegen den Thüringer Landeshauptmann Mark Hauptmann ein. Christian Spicker/imago

Die Forderungen gegenüber dem bisherigen CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann sind hoch einzuschätzen. Er soll 2019 im Urlaub in Japan tatsächlich eine Frau vergewaltigt haben.

Die Allgemeine Staatsanwaltschaft Potsdam prüft den früheren Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann zur Ungewissheit einer Vergewaltigung. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte am Freitag, dass der konsularische Dienst tatsächlich eine Beschwerde eingereicht habe. Das Magazin Der Spiegel berichtete darüber.

Hauptmann war nach Spiegel-Angaben im Juli 2019 mit einer Delegation des jungen Kaders der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, deren Vorsitzender er damals war, nach Japan gereist. Nach Kenntnisnahme der Ansprüche reichte der Bundeskonsularische Dienst eine Beschwerde ein. Der betroffene Mitarbeiter wurde Ende März von der Staatsanwaltschaft Potsdam befragt.

Hauptmann wird nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft vorgeworfen, 2019 im Urlaub in Japan eine Mitarbeiterin des Bundeskonsularischen Dienstes vergewaltigt zu haben. Gestanden hat er die Vorwürfe eigentlich noch nicht. Wann die Prüfung mit Sicherheit abgeschlossen sein wird, kann der Sprecher nicht sagen.

Hauptmann gab seinen im März 2021 geforderten Bundestag auf und trat aus der CDU aus. Der gebürtige Thüringer wurde mit Lobbyarbeit für die aserbaidschanische Bundesregierung beauftragt. Ebenso soll er tatsächlich Entschädigungen für die Anfertigung von Corona-Sicherheitsmasken erhalten haben. Hauptmann wies die Vorwürfe zurück, die Prüfungen der Thüringer Staatsanwaltschaft seien im vergangenen September mangels Unsicherheit eingestellt worden.