Unten ist, was Sie tun können, wenn Sie gestrandet sind

Wenn Sie keine Person erfassen können, sollten Sie die Bildschirmtafeln fotografieren, die die Beendigung oder den Überfall zeigen. Sie sollten Screenshots davon machen, wenn Ihnen diese Informationen in der Zuganwendung angeboten werden.

Der große Warnstreik am Montag wird sicherlich viele Reiserouten in Bedrängnis bringen. Am Sonntag sind derzeit Einschläge zu befürchten. Das Flughafenterminal in München stellte beispielsweise vor, dass es danach sicher nicht mehr in der Lage sein werde, normale Abläufe aufrechtzuerhalten.

Bei streikbedingten Kündigungen können Sie eine Ersatzbeförderung verlangen. Findet die Ersatzreise erst am nächsten Tag oder in den folgenden Tagen statt, muss die Fluggesellschaft nach Angaben des nordrhein-westfälischen Kunden sicherlich Reisende in einen Urlaubsort bringen und auch die Hin- und Rückfahrt organisieren Empfehlungen. Wenn es darum geht, landschaftlich reizvolle Touren zu bündeln, muss sich der landschaftlich reizvolle Tourfahrer darum kümmern.

Alarmstreik am BER am 13. März. www.imago-images.de

Wenn Sie an einem Flugterminal festsitzen, weil beispielsweise das Flugzeug nach Deutschland nicht abfliegt, können Sie bei einer Wartezeit von mehr als 2 Std. laut der Flugreisenden-Rechts-Website Airhelp. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft es Ihnen danach ermöglichen, zwei Telefonanrufe zu tätigen oder zwei E-Mails zu versenden

Doch was passiert, wenn Sie wegen eines Streiks an einem Bahnterminal festsitzen oder nicht wie vorgesehen nach Hause fliegen können, da die Flugterminals dort geschlossen sind?

Es ist ständig erforderlich, die Beendigung des Zuges zu protokollieren. Am besten tun Sie dies auf der Website mit einer Bestätigung eines Bahnpersonals. Vorzugsweise wird Ihnen auch ein Taxi- oder Resort-Gutschein zur gleichen Zeit angeboten, sodass Sie sich nicht die Mühe machen müssen, die Mengen zu skizzieren.

Wenn es nicht mehr möglich ist, Ihre Reise fortzusetzen, sollte das Zugunternehmen eine Unterkunft finden und auch für die Reise dorthin bezahlen.

Wenn Sie können, nehmen Sie einen zusätzlichen Zug. Oder Sie wurden tatsächlich aktuell von der Fluggesellschaft umgebucht. Was ist, wenn Sie trotz alledem seit dem Warnstreik irgendwo an einem Zug- oder Flughafenterminal festsitzen?

Bahnreisende sollten insbesondere spät in der Nacht selbst ein Taxi nehmen. Wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und auch der Standort bis 12 Uhr nachts nicht mehr zu erreichen ist. Können sie ihre Reise nicht selbst fortsetzen, zahlt die Bahn sicher bis zu 80 Euro zurück.

Bargeldbeträge für das Resort oder Taxi (Rechnungen aufbewahren!) können in den Zügen eingezogen werden. Bei online erworbenen Bahntickets kann dies direkt über das Verbraucherkonto auf „bahn.de“ oder über die Anwendung „DB Navigator“ erfolgen, oder Sie müssen den Reiserechtstyp herausgeben oder an einem Terminal beziehen, laden es aus und versende es auch per Artikel.

Wenn Sie selbst ein Taxi rufen oder einen Ort buchen, sollten Sie sich vorher von der Deutschen Bahn bestätigen lassen, dass eine Weiterreise nicht möglich ist, da sie Ihnen nicht bei der Unterbringung behilflich sein kann.

Die gute Seite ist, dass Unternehmen die Verantwortung haben, ihre Kunden entweder auf andere Weise an ihren Standort zu bringen oder zumindest sicherzustellen, dass sie einen Ort finden, an dem sie bleiben können. Die Bahn etwa behebe das häufig mit Taxifahrten zum Einsatzort, behauptet Alina Menold vom Kundenwerk Niedersachsen.

Wie auch ein Sprecher der Deutschen Bahn feststellte: Es ist auf jeden Fall ein guter Vorschlag für Urlauber, am Sonntag früher zu fahren und auch nicht einfach den letzten Zug zu nehmen. Das Personal befindet sich möglicherweise aufgrund sich überschneidender Änderungen derzeit in einem Warnstreik. Der Zug fährt also nicht mehr.