Der pensionierte Mikrobiologielehrer gilt als Symbol der „Querdenker“-Bewegung. Die Hochschulen in Mainz und Kiel, an denen er tätig war, haben sich von Bhakdis Äußerungen distanziert. (Az: OJf 9/21)
Der Prozess begann mit einer Störung sowie der Anhörung der Reden des Angeklagten. Der Schutz funktionierte zunächst nicht mehr, um das Auslesen der Ladung zu verhindern. Die Rechtsvertreter beschuldigten den Vertreter des Chief Law Officer's Workplace wegen erheblicher Mängel in der Anklage.
Zu Beginn des Tests hatten mehr als 300 Personen Transparente hochgehalten, um den Angeklagten ihre Einheitlichkeit zu zeigen. „Wer auch immer es tut, es wird eine Gebühr erhoben“, um nur einige Punkte zu nennen. Andere schrieben „Danke, Sucharit Bhakdi“ auf ihr Banner und brachten daneben ein rotes Herz an. Der 76-jährige Täter stieg mit einem elektrischen Faltrad auf und wurde von seinen Befürwortern mit Lob und Freude empfangen.
Nach einer Störung beschloss das Strafgericht, die Verhandlung fortzusetzen. Es habe tatsächlich keine unzulässige Erwartung an die Beweiswürdigung gegeben. Er gab den rechtlichen Hinweis, dass die angeklagten Aussagen nach derzeitigem Stand nicht mehr als strafbar angesehen werden könnten.
Das Gericht führte in seiner Begründung aus, dass bei unklaren Erklärungen auch verschiedene andere Analysen in Betracht gezogen werden sollten. Es lässt sich nicht ganz ausschließen, dass Bhakdi mit seinen Äußerungen lediglich die israelische Regierung und nicht Einzelpersonen implizierte. Der Agent des Chief Law Officer enthüllte einen Zauber.
Ein fröhlicher Sucharit Bhakdi (M). Vor dem Gerichtsgebäude wird von Pressereportern sowie Filmkritikern der Corona-Plan gesäumt. Christian Charisius/dpa
Um einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, entließen die Behörden rund 50 Polizisten. Auch die Justiz verstärkte ihr Team. Im Saal war Platz für knapp zwei Reporter und 21 Zuschauer. Diejenigen, die keinen Zutritt hatten, wurden vom Regen weitgehend vernachlässigt.
Eine solche Gruppe hat das Amtsgericht Plön wohl noch nie erlebt. Tausende Befürworter lobten den weithin bekannten Filmkritiker des Corona-Plans.
Der Arzt und Schriftsteller Sucharit Bhakdi wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das Landgericht im schleswig-holsteinischen Plön entschied in seinem Urteil vom Dienstag, dass die Äußerungen des Angeklagten während der Corona-Pandemie nicht strafbar seien.
Das Büro des Chief Law Officer hatte Bhakdi in zwei Fällen wegen Hassrede angeklagt. Passenderweise erregte Bhakdi im April 2021 aufgrund heftiger Einwände gegen Israels Impfplan Abscheu gegenüber den in Deutschland lebenden Juden und verabscheute sie böswillig als religiöse Gemeinschaft.