Stromkostenbremsen betreffen derzeit ebenfalls Wärmepumpe sowie Abendspeicher

Ein Bestimmungswerkzeug mit der Gravur „Wärmepumpe Hausheizkreis“ wird an den kurzlebigen Tank einer Wärmepumpe angeschlossen. Uwe Anspach/dpa

Als Ergebnis entschied der Schrank am Mittwoch, um nur einige Punkte zu nennen, dass die empfohlenen Kosten sowohl für den Heizstrom als auch für die nächtlichen Stromgebühren von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde für Netzentnahmefaktoren gesenkt werden müssen viel weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr aufnehmen.

Die Bundesregierung hat tatsächlich Änderungen an den geeigneten Stromkostenbremsen vorgenommen, damit Besitzer von Wärmepumpen- sowie Nachtspeicherheizungen derzeit ebenfalls davon profitieren können. Wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch vorstellte, führe die geltende Stromkostenobergrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde zu "sozialer Unterdrückung" für alle, die elektrisch betriebene Öfen nutzen. Heizenergie zu Hause ist günstiger als Strom zu Hause, die Preise sind hier ebenfalls stark gestiegen.

Bisher haben die Stromkostenbremsen tatsächlich sowohl Gas- als auch Ölöfen beeinflusst. Aktuell hat die Bundesregierung tatsächlich eine Änderung vorgenommen.

Auch die Bundesregierung entschied sich für ein Umbaugerät für Unternehmen, das wegen der Corona-Zeit im Jahr 2021 mindestens die Hälfte weniger Strom verbrauchte. Hätten die Unternehmen wegen Mindereinnahmen ebenfalls tatsächlich einen geringeren Entlastungsbetrag für die Kostenbremse, weil es in solchen Fällen zu Erschwernisfällen kommen könnte.