Mehrfachnutzungsvertragsverpflichtung: Greenpeace sucht derzeit nach Verstößen

Die Verpflichtung zum Mehrwegvertrag hat seit dem 1. Januar tatsächlich gehalten. Gastronomiebetriebe, Imbisse sowie Cafés, die neben Getränken auch Speisen zum Mitnehmen anbieten, sollten ihre Artikel daher zusätzlich in Mehrwegverpackungen anbieten. Es ist geplant, Einwegverpackungen aus Kunststoff zu ändern. Ein und derselbe Artikel in einer Mehrwegproduktverpackung sollte nicht viel teurer sein als in einer Einwegproduktverpackung. Ausgenommen sind kleinere Läden wie Sandwichläden sowie Buden, in denen maximal 5 Mitarbeiter arbeiten sowie die eine Verkaufsfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Zuwiderhandlungen können zu Strafen in Höhe von rund 10.000 Euro führen.

Denn Anfang des Jahres wurden eigentlich Mehrweg-Produktverpackungen geplant, um den Plastikmüll im Bereitstellungsmarkt einzuschränken. Die Anwendung ist immer noch nicht zu haben.

Bei konsequenten Verstößen sowie ggf. nach weiteren Verwarnungen können die Behörden anschließend Strafen verhängen. Die Greenpeace-Profis für Runde Wirtschaftslage, Viola Wohlgemuth, kritisierte, dass fast 3 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung die Antragspflichten eigentlich auch nicht geklärt seien. Aufgrund von Prüfungserfolgen im Dienstleistungsberuf hatte das Unternehmen Anfang des Jahres sogar bemängelt, dass viele Unternehmen den Anforderungen nicht gewachsen seien.

Eine mehrfach verwendbare Rebowl-Schale voller Essen bleibt auf einem Tisch zurück. Felix Kästle/ dpa

Auf der Seite werden neben der Art der Verstöße auch die Informationen der nicht regelkonformen Käufe aus Sicht des Meldeereignisses gespeichert. Anhand der eingegebenen Postleitzahl erfolgt die Alarmierung per E-Mail an die zuständige Landesbehörde. Vorzugsweise sollte der Distrikt prüfen, ob die Verstöße fortgesetzt werden, und ihnen dann raten, sie zu beenden, diskutierte Greenpeace.

Mit einer brandneuen Reichweitenseite will das Umweltunternehmen Greenpeace die Anwendung des Mehrwege-Engagements in den seit Jahresbeginn unter Druck geratenen Freundlichkeitsmarkt lenken. Wie Greenpeace mitteilte, wird das im Februar enthüllte Portal sicherlich am Mittwoch (29. März) eingeführt. Es wurde ausgeführt, dass Verstöße direkt an die zuständigen Landesbehörden – also typischerweise an die zuständigen Ministerien der Länder – gemeldet werden können.