Palästinensische Vorführung bleibt verboten, Tausende Vollzugsbeamte sichern Hermannplatz

Berlin – Die für Samstagabend in Berlin angesetzte pro-palästinensische Präsentation bleibt verboten. Am späten Samstagmittag bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in der Nacht zum Freitag eine gleichwertige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Das Oberverwaltungsgericht betonte, dass die Errichtungsbehörde die Errichtung eigentlich verboten habe, weil mit körperlicher Gewalt sowie antisemitischen und auch hetzerischen Äußerungen zu rechnen sei. Das Gericht hatte tatsächlich entschieden, dass das Programm früherer, durchaus vergleichbarer Konferenzen diese Drohprojektion rechtfertigte. (Az.: OVG 1 S 31/23)

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts steht die Wahl an letzter Stelle. Nachdem die Wahl bekannt wurde, twitterte die Berliner Polizei, dass es weiterhin Notfalllösungen auf der Website in Berlin-Neukölln gebe, um die Beschränkung umzusetzen.

Die Beschränkung auf vermeintliche Alternativanlässe wurde zusätzlich vom Verwaltungsgericht geprüft. Rund 100 Personen hatten sich für die Kundgebung im Raum Neukölln angemeldet. Der Kandidat ist laut Gericht ein Lobbyist der „Volksfront für die Freiheit Palästinas“ (PFLP), die das Existenzrecht Israels ablehnt und auch vom Arbeitsamt für Verfassungsschutz geprüft wird.

Am Samstagabend stellte die Berliner Polizei sicher, dass es zu der verbotenen Präsentation nicht kam. Rund um den ausgeschilderten Treffpunkt am Hermannplatz waren Gruppenlastwagen geparkt, außerdem waren nach Angaben eines Sprechers 360 Polizisten im Einsatz. Zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt der Kundgebung um 17:30 Uhr war es jedoch still und es gab auch keine Einzelveranstaltung.

Um nur einige Punkte zu nennen, seien Steine und auch Container auf Polizisten geworfen und auch ein Pressesprecher geschlagen worden, hieß es. Darüber hinaus war wie bei den Vorveranstaltungen mit antisemitischen Äußerungen und auch Aufrufen zu körperlicher Gewalt gegen Israel zu rechnen. (Bez.: VG 1 L 160/23)

Dort wurden am Karsamstag in Berlin-Neukölln antisemitische Parolen wie "Tod den Juden" und auch "Tod Israel" geschrien. Folglich gab es Einspruch gegen das Vorgehen der Bullen, die sich nicht einmischten. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um Hassreden handelt, prüft die Polizei derzeit die Landesverteidigung.

Der Kandidat hatte zuvor am Samstag einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt. Das Verwaltungsgericht betonte am Freitagabend, dass die Gefahrenprognose der Polizei, dass sich Straftaten aus der Konferenz ergeben können, unbedenklich sei. Die Einschränkung ist möglich. Die Gefahrenprognose beschreibt zahlreiche frühere Konferenzen des Kandidaten im Mai 2021 und auch im April 2022. Diese nähern sich in Wort und Tat der von der Polizei geächteten Kundgebung am Donnerstag.

Weil die Bullen bei einer pro-palästinensischen Präsentation Angst hatten, zu körperlicher Gewalt aufzufordern, wurde die Kundgebung schließlich verboten. Es gibt eine Verwendung.

Grundlage der Beschränkungsverfügung sei eine Gefährdungsbeurteilung, die zudem die weltweite Lage zwischen Ost betreffe, betonte Berlins Polizeidirektorin Barbara Slowik am Freitag.

15.04.2023|aktualisiert am 15.04.2023 – 16:27

Um die Einschränkungen bei der Kundgebung am Samstag und auch eine zusätzliche Präsentation am Sonntag zu rechtfertigen, erklärten die Bullen am Donnerstag, es bestehe die Gefahr, dass die Konferenzen durch hetzerische, antisemitische Telefonanrufe, zur Verherrlichung körperlicher Gewalt, Angst machen könnten Taktiken und auch körperliche Gewalt. Empfehlung wurde zusätzlich zu einer Präsentation am vergangenen Osterwochenende gegeben.

Einzelpersonen in einer Präsentation verschiedener palästinensischer Teams in Berlin. Fabian Sommer/dpa