Klingenschlag auf Weggefährtin in Neukölln: Beteiligter gesteht

Berlin – Weil er seine bisherige Lebensgefährtin tatsächlich mit einer Klinge getroffen und sie auch lebensgefährlich verletzt haben soll, steht ein 44-Jähriger vor dem Landgericht Berlin. Der Typ soll in der Nacht tatsächlich Zugang zum Haus der Frau gehabt haben. Während einer Meinungsverschiedenheit bekam er eine Klinge und stach auch auf sie ein. Das danach 13-jährige Kind habe ihn schließlich weggezogen, heißt es in der Anklage. Das gab der 44-Jährige zum Teststart am Donnerstag zu. Der Typ besprach mit seinem Verteidiger, dass er sich tatsächlich in die Luft gesprengt habe. Als sich am 23. Oktober vergangenen Jahres die Straftat im Raum Neukölln ereignete,

Der Beschuldigte vor dem Landgericht Berlin: Er soll seine Ex-Freundin bei einem Streit tatsächlich erstochen haben. Pressebild Wagner

Der Typ soll in der Nacht tatsächlich in das Haus seiner Ex-Freundin eingebrochen und sie während einer Meinungsverschiedenheit erstochen haben. Die Frau wurde schwer verletzt.

Der Bulgare und auch der 42-Jährige lebten eigentlich seit ein paar Wochen selbstständig. Der Angeklagte diskutierte, dass sie ihn aus dem Haus warf. Er vermisste seine kleinen Mädchen, die damals 13 und auch 16 Jahre alt waren, und wollte sie auch sehen. Als er gegen zwölf Uhr nachts bei dem 42-Jährigen klingelte, war er stark betrunken. Er wurde verzweifelt, als er feststellte, dass das ältere Kind nicht zu Hause war. Es machte ihn wütend über die Einfachheit, mit der sein Begleiter es schaffte.

20.04.2023|aktualisiert am 20.04.2023 – 21:10