Inhaber von Feriendiensten müssen Rundfunkkosten bezahlen

Eine Mietlösung hatte eigentlich gegen eine Rückzahlungsforderung geklagt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat ihn tatsächlich aktuell verifiziert.

Ein Gericht hat tatsächlich entschieden, dass Eigentümer von Ferienhäusern Rundfunkkosten zahlen müssen. Wenn sie die Überwachung an einen Lösungsträger vergeben, Kira Hofmann/dpa

Eigentümer eines Ferienhauses müssen auch die Rundfunkkosten für die Wohnung bezahlen. Das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Oldenburg behauptete am Montag, dass sich absolut nichts ändern würde, wenn das Unternehmen Dienstleistungen für Urlaubsgäste vermittelt. Es unterstützte die durch eine Mietlösung eingebrachte Klage.