Grundgehalt für spirituelle Arbeit im Yoga-Ashram

Personen, die in einem Yoga-Übungsclub philanthropisch tätig sind, haben Anspruch auf die gesetzliche Grundvergütung. Eine Frau hatte tatsächlich eine Klage dagegen eingereicht und war auch gerade dabei.

Allerdings kann die Yoga-Übung Vidya dies nicht beschreiben, das BAG hat tatsächlich aktuell ausgewertet. Der Beschwerdeführer war ein weisungsgebundener Mitarbeiter, der auch Anspruch auf das Grundentgelt hatte. Die Organisation ist keine ideologische oder spirituelle Nachbarschaft. Es beschreibt lediglich ein breites Spektrum an Wissensvermittlungen, Sichtweisen und auch Methoden aus östlichen und auch westlichen Gesellschaften, ohne dass ein allgemeiner Rahmen spiritueller Komponenten vollständig erkennbar wäre. Das Gericht stellte fest, dass die Tätigkeit der Beteiligten nicht allein durch eine geistliche Zulassung bestimmt war.

Die Beschwerdeführerin, eine voll vereidigte gesetzliche Vertreterin, lebte als Teilnehmerin des Vereins von März 2012 bis zum Abschluss ihres Abonnements im Juni 2020 im Yoga-Übungs-Ashram von Yoga-Übung Vidya und auch von Yoga-Übungen leben". Yogaübung Vidya ist nach eigenen Angaben Deutschlands größte Yogaübungswerkstatt-Residenz und auch Europas größtes Ausbildungsinstitut für Yogaübungsleiter.

Zwar kann die Yoga-Übung Vidya die verfassungsrechtlich geschützte Organisationsfreiheit beschreiben. Das kann nicht die Realität bestätigen, dass „erforderliche arbeitsrechtliche Sicherheitsbestimmungen“ wie der Mindestlohn verhindert werden.

Die Tätigkeit in einem wohltätigen Yoga-Übungs-Ashram, einer Art spiritueller Einsiedelei, muss mit einem Minimum der gesetzlichen Grundvergütung bezahlt werden. Der Yoga-Übungsverein könne als Einschreiber nicht geltend machen, dass er als geistige Nachbarschaft mit Anspruch auf Eigenständigkeit nur Taschengeld zahlen und auch Kost und Logis an Teilnehmer dieser Funktion abgeben könne, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG). Dienstag. (AZ: 9 AZR 253/22) Die Erfurter Gerichte haben einer früheren Teilnehmerin der im Kreis Lippe ansässigen Organisation Yogaübung Vidya in erster Linie eine Grundvergütung zugesprochen, deren Höhe derzeit vom LAG Hamm festgelegt werden soll.

Auch diesen Lohn hielt die Beschwerdeführerin für ihre 42-Stunden-Woche für gekürzt und verlangte zudem den gesetzlichen Grundlohn. Sie müssten sicherlich noch mehr als 46.000 Euro bezahlen. Die Organisation hingegen verließ sich auf die Tatsache, dass sie an eine ideologische und auch geistige Nachbarschaft dachte und auch aus diesem Grund ein Recht auf Eigenständigkeit hinsichtlich der genauen Bezahlung ihrer Teilnehmer hatte.

Die Organisation bietet hauptsächlich Programme, Workshops und auch Vorträge in einer Reihe von Gebieten in Deutschland an. Die in den Ashrams lebenden Teilnehmer widmen ihr Leben der Technik und auch Zirkulation der Yoga-Übung Vidya-Trainings. Dazu gehören auch gewöhnliche Tätigkeiten nach Weisung ihrer Vorgesetzten, beispielsweise in der Küche, im Hof oder bei der Leitung von Werkstätten. Als "Lösung zum Basiszins" bekommen sie monatlich bis zu 390 Euro Taschengeld, plus 180 Euro Aufsichtspflicht. Kost und Logis sind kostenlos.

Damen bei Yoga-Übungen Joseph Prezioso/AFP