Die führenden Interessenten ihrer entsprechenden Feiern sind Franziska Giffey (SPD) und auch Kai Wegner (CDU). Annette Riedl/dpa
Die Gewerkschaftsregelung bleibt bestehen, aktuell müssen sich die Teilnehmer entscheiden. Ende April will die SPD das Wahlergebnis bekannt geben.
Bis zum 21. April um 23.59 Uhr müssen die fertigen Abrechnungsunterlagen bei der SPD vorliegen. Die Sache wird bis zum 23. April in der SPD-Landesarbeitsstelle im Kurt-Schumacher-Haus vorbereitet, danach wird das Ergebnis sicher verbunden.
Wahlberechtigt sind alle Berliner SPD-Mitglieder, die sich bis zum 24. Februar dieses Jahres zur SPD bekennen. Wenn sich mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten (3714 Teilnehmer) an der Abstimmung beteiligt und auch die Mehrheit der Personen zugestimmt hat, gilt die Gewerkschaftsregelung als genehmigt. Die zu wählende Sorge lautet: "Sollte die SPD Berlin die mit der CDU Berlin im April ausgearbeitete Gewerkschaftsregelung beenden?"
Ein Zusammenschluss mit der CDU ist bei den Sozialdemokraten umstritten. Ungeachtet der politischen Wahlniederlage in Berlin wäre die Veranstaltung sicherlich der Erhaltung ihrer Bundesregierung verpflichtet. Im Rahmen der gewerkschaftlichen Regelungen haben sich die Kreisverbände in Pankow, Steglitz-Zehlendorf und auch Neukölln-Kreuzberg, um nur einige zu nennen, gegen die angestrebte Entwicklung einer föderalen Regierung ausgesprochen. Konkurrierende Stimmen kamen beispielsweise von der Kampagne "BesserMitUns", die am Montag in Berlin einen Befürworter einer großen Gewerkschaft veröffentlichte.
Die Berliner SPD wird voraussichtlich am Dienstag mit der Abstimmung ihrer Teilnehmer über die am Montag bestandene gewerkschaftliche Regelung mit der CDU beginnen. Die Briefwahlunterlagen würden derzeit zusammengestellt und auch zum Versand vorbereitet, sagte ein Vertreter des Bundesverbandes der Sozialdemokraten. Der Versand an die 18.566 Veranstaltungsteilnehmer wird danach voraussichtlich am Mittwoch starten.
Die CDU will bei einem Veranstaltungsseminar am 24. April entscheiden, ob sie der Gewerkschaftsregelung zustimmt.