Gericht bestätigt Einschränkung der Palästina-Präsentation in Berlin

Am frühen Freitagmorgen verboten die Behörden die Veranstaltung „für das wesentliche Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75. Jahrestag der Nakba“, die für Samstag, den 20. Mai, auf dem Hermannplatz in Neukölln geplant war . Nach Angaben der Behörden wurde mit rund 1.000 Personen gerechnet. Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai würdigt die Reise und Vertreibung tausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948 nach der Gründung Israels.

Das Gericht teilte diese Bedrohungsprognose. Es stimmt, dass der Kandidat selbst bisher tatsächlich nicht gesehen wurde. Einem Sprichwort zufolge haben in der Vergangenheit zahlreiche Feste unweigerlich dazu geführt, dass sich eine Gruppe von Menschen engagierte, „die eine antiisraelische, wenn nicht gar antisemitische Gesinnung haben“ und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten . Der Koordinator unterscheidet sich nicht von diesem Team von Einzelpersonen.

Die Linke Partei bezeichnete die Einschränkung als einen unerwünschten Angriff auf die Niederlassungsfreiheit. „Die Schutzbeschränkung für Reisen in Palästina wirkt sich auch auf alle aus, die in der Wochenendpause friedlich auf die Straße gehen wollen“, sagte Niklas Schrader, Sprecher für Bürgerinitiativen der Linken im Abgeordnetenhaus. Rassendiskriminierung, Ekel Israels und erfordert auch körperliche Gewalt, darf bei diesen Feierlichkeiten keinen Platz haben. Dafür sind die Koordinatoren selbst zuständig. „Außerdem stehen den Behörden im Rahmen der Beschränkung ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, gezielt gegen solche Ereignisse vorzugehen“, sagt Schrader. Der Ersatzstaatsvorsitzende Ruben Lehnert forderte, um nur einige Punkte zu nennen: „Die Kriminalisierung der palästinensischen Einheitlichkeit muss ein Ende haben!“

Der Koordinator hat das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) als weiteren Sachverhalt geltend gemacht, wie der Sprecher behauptete. Ob er diesen Studiengang tatsächlich wählen würde, war zunächst unklar. Nach Angaben eines Sprechers geht das OVG davon aus, sich um die Situation zu kümmern (Az. VG 1 L 217/23).

Zwei im Vorfeld des Nakba-Gedenktags geplante Präsentationen waren in der letzten Wochenendpause derzeit verboten.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Einschränkung einer für diesen Samstag geplanten palästinensischen Präsentation sowie möglicher Ersatztermine bestätigt. Das behauptete ein Gerichtssprecher am Freitagmittag. Das Problem des Koordinators gegenüber einem entsprechenden Grundauftrag der Berliner Behörden in der Sofortbehandlung war zunächst erfolglos.

19.05.2023|aktualisiert am 19.05.2023 – 21:02 Uhr

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass bei solchen Feiern unmittelbar die Gefahr bestehe, „dass es zu antisemitischen und ablehnenden Äußerungen, zur Verherrlichung körperlicher Gewalt, zur Vermittlung der Bereitschaft zur Anwendung körperlicher Gewalt kommt.“ und damit auch Panikmache und auch körperliche Gewalttaten“, heißt es in der Darstellung der Berliner Behörden.

Pro-palästinensische Kundgebungen werden aufgrund der Gefahr antisemitischer Ereignisse konsequent verboten. Unten prüft die Polizei am 16. April 2023 in der Nähe der Neuköllner Innenstadt auf Station 5, ob die Vorführungsbeschränkung eingehalten wird.Christoph Soeder/dpa

Eine für Samstag in Neukölln vorbereitete Demo wurde von den Behörden tatsächlich verboten. Die Koordinatoren legten Berufung ein – erfolglos.