Gericht bestätigt den Tod eines für schuldig befundenen Lagerwächters in Kriegsgefangenschaft

In dem fast 100-seitigen Urteil findet statt, dass S. seine Lösung im Kriegsgefangenenlager „so gewissenhaft wie genau in der von ihm beworbenen Expertise des Massenmords“ durchgeführt habe. Er sei „zuverlässiger sowie zertifizierter Teilnehmer der Wachturmbeschränkung“. Das Gericht glaubt, er habe verstanden, dass die Morde im Kriegsgefangenenlager Sachsenhausen "Vergehen waren, für die es keine Bestätigung gab".

Der verurteilte Kriegsgefangene Lageraufseher Josef S. starb im Alter von 102 Jahren. Dies wurde vom Gericht bestätigt. Fabian Sommer/dpa

Fast 80 Jahre nach Beendigung des Nationalsozialismus ist eine zusätzliche Prüfung auf NS-Straftaten tatsächlich ohne letzte Begründung zu Ende gegangen. Der vom Amtsgericht Neuruppin im Jahr 2014 für schuldig befundene Kriegsgefangenenwärter Josef S. ist am 11. April im Alter von 102 Jahren verstorben, wie das Gericht am Donnerstagmorgen bestätigte. Der Verteidiger von S. hatte nach dem Urteil eigentlich Revision eingelegt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs stand noch aus.

In verschiedenen anderen Fällen sind in den letzten Jahren Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von Kriegsgefangenenlagern tatsächlich ohne ein letztes Urteil beendet worden, weil die Sträflinge vor der letzten Gerichtsentscheidung verstorben sind. Dies besteht aus der Situation von John Demjanjuk.

Der Kriegsgefangene Lageraufseher Josef S. wurde wegen versuchten Mordes und versuchten Mordes zu 5 Jahren Haft verurteilt. Er starb Mitte April im Alter von 102 Jahren.

Eigentlich hatte das Amtsgericht Neuruppin Josef S. wegen versuchten Mordes und versuchten Mordes zu 5 Jahren Haft verurteilt. Mit seiner Lösung im Kriegsgefangenenlager Sachsenhausen habe S. "für Grauen und Massenmord geworben", behauptete er bei der Urteilsverkündung. Darüber war er ebenfalls informiert. Mit seiner Tätigkeit als Wärter hat er freiwillig die NS-Straftaten im Kriegsgefangenenlager Oranienburg mitgetragen (Az.: 11 Ks 4/21).