„Gewöhnliches Unwetter ist explizit ausgeschlossen“, sagte Berk. Bei außergewöhnlichen Naturereignissen wie dem Jahrhunderthochwasser im Ahrtal im Sommer 2021 will man auch in Zukunft kulantere Regelungen treffen.
Ein Passagier steht vor einer Anzeigetafel am Bahnhof. Sebastian Kahnert/dpa
Bei Zugausfällen und Verspätungen müssen Eisenbahnunternehmen in der EU keine Entschädigung mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund dafür sind. Das geht aus der neuen EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Schienenverkehr“ hervor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist.
Bisher konnten Fahrgäste bei Verspätungen von mehr als einer Stunde eine Rückerstattung von 25 Prozent des Fahrpreises und bei Verspätungen von zwei Stunden oder mehr 50 Prozent des Fahrpreises verlangen. Mit der Anpassung gibt es nun Szenarien, in denen der Anspruch auf Entschädigung entfällt. Unter anderem werde es künftig keine Entschädigung mehr für Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug oder Personen auf der Strecke geben, sagte DB-Marketingchefin Stefanie Berk kürzlich.
Bei Verspätungen aufgrund von Notfällen wurde den Fahrgästen bisher ein Teil der Kosten erstattet. Das ändert sich jetzt.
Darüber hinaus können Fahrgäste bei absehbarer Verspätung von mehr als einer Stunde auch auf den Zug eines anderen Anbieters umbuchen. Damit die Entschädigung gültig ist, muss der Antrag innerhalb von drei Monaten statt wie bisher innerhalb eines Jahres gestellt werden.
Darüber hinaus treten weitere Änderungen in Kraft: Sollten außergewöhnliche Umstände die Ursache für die Zugausfälle sein, kann die Bahngesellschaft laut Artikel 20 der Verordnung künftig die Hotelübernachtung auf maximal drei Nächte beschränken.