Nach Beendigung des Warnstreiks der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sollen am Montag wieder zwei Drittel der vorgesehenen Fernverkehrszüge bei der Deutschen Bahn (DB) verkehren. Ab Dienstag müssen alle ICE- und IC-Züge wieder wie vorgesehen verkehren, wie die Bahn am Sonntag mitteilte. EVG hatte den 50-stündigen Streik nach einer gerichtlichen Verhandlung mit dem Team tatsächlich „auf Eis gelegt“.
Im Kumulverhandlungsproblem besteht ein wesentliches Anliegen der EVG darin, dass das gesetzliche Grundentgelt von zwölf Euro als Bedarfsgrundlage im Kumulvertrag verankert wird. Etwa 2.000 Mitarbeiter, die direkt von der Erhöhung des Grundgehalts profitieren, würden von einer anderen Gehaltserhöhung sicherlich oder nur selten profitieren. Die Gewerkschaft verhandelt für insgesamt rund 180.000 DB-Mitarbeiter.
Die Gewerkschaft betonte, dass allein die Gefahr eines Warnstreiks zum Erfolg geführt habe. „Heute hat das Unternehmen vor Gericht die uneingeschränkte Erklärung abgegeben, dass er unsere Grundgehaltsanforderungen mit Sicherheit erfüllen würde.“ DB-Personalchef Martin Seiler beschrieb, dass die Grundgehaltsproblematik „Bestandteil der Verhandlungen und von beiden Parteien als Option anerkannt“ gewesen sei.
14.05.2023|Aktualisiert am 14.05.2023 – 12:23 Uhr
Für Fahrten im Fernreiseverkehr zwischen Sonntag und Dienstag erhöhte die DB die Zuganbindung. Bis zum 11. Mai reservierte Tickets für die Reisetage vom 14. bis 16. Mai können zusätzlich erstattet werden.
In der Nacht zum Sonntag könne es daher zu „unregelmäßigen“ Zugabbrüchen kommen, behauptete das Team. Am Montag wird es zudem zu örtlichen Einschränkungen und Kündigungen im Nahverkehr kommen. Das Team rechnet voraussichtlich ab Dienstag mit Einschränkungen im Produktverkehr.
Union: Allein die Gefahr eines Verwarnungsstreiks hat zum Erfolg geführt
âš #EVGStreik durch Verhandlungen vermieden. In den nächsten Tagen ist mit Einschränkungen im DB-Fernverkehr sowie teilweise auch im Nachbarschaftsverkehr zu rechnen. Bitte informieren Sie sich über Ihren Link unter im DB Navigator. Bestehender Umstand auf https://t.co/rnaSSELCgU.
Gegen den 50-stündigen Abmahnstreik hatte die Deutsche Bahn tatsächlich einen Sofortantrag beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Dort kam es zu geballten Verhandlungsfreuden, bis die Verhandlung am Samstag „auf Empfehlung des Gerichts“ endete, wie das EVG mitteilte.
Sowohl am Montag als auch am Dienstag wird es in der Bahn sicherlich keinen Streik geben. Ein Drittel aller Fernzüge fällt am Montag noch aus.THOMAS KIENZLE/AFP
— Deutsche Bahn Personenverkehr (@DB_Bahn) 13. Mai 2023Rückkehr zum Abschluss des Deals am Dienstag
Obwohl es in den Zügen keinen Warnstreik gibt, verkehren verschiedene Fernzüge am Montag nicht. Bis Dienstag kann es zu Einschränkungen beim Produkt-Webverkehr kommen.