„Das sind Täter und auch keine Dialogisten“

Der CDU-Arbeitgeber verzichtet bedingungslos auf Gespräche mit der letzten Generation. Diese seien „völlig bedeutungslos“. Das „Umweltchaos“ würde Sie nur entlarven.

CDU-Chef Friedrich Merz hat Gespräche mit Vertretern der jüngsten Umweltverteidigungsgruppe abgesagt. „Nein, das werde ich auf keinen Fall machen“, teilte Merz am Donnerstag den Sendern RTL und auch ntv mit. „Das sind Täter und auch keine Dialogisten.“

CDU-Chef Friedrich Merz lehnt Gespräche mit der letzten Generation ab.Bernd Elmenthaler/imago

Die Konferenz zwischen Verkehrsprediger Volker Wissing (FDP) und Lobbyisten aus dem Team zeigte, dass solche Bemühungen „völlig sinnlos“ seien. „Diese Diskussion hat überhaupt nichts gebracht. Tatsächlich wurde ihm auch dieses kritische Chaos zugefügt.“

Die Linke kritisierte ein „Vorurteil“ der Bezirksstaatsanwälte über das Team, das ursprünglich in einer Mitteilung auf der beschlagnahmten Internetseite des Teams feststellte, dass es sich bei „Last Generation“ um ein kriminelles Unternehmen handele. „Die Staatsanwaltschaft hat sich tatsächlich über unser Territorium und unsere Gerichte gestellt“, behauptete Linken-Vize-Landeschef Lorenz Gösta Beutin bei Bayern 2. Er sieht die Umweltlobbyisten der letzten Generation als „drastisch entspannt“.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft München durchsuchten Privatermittler am Mittwoch landesweit Häuser von Lobbyisten der letzten Generation. Der Verlauf des Verfahrens war eine Untersuchung der Behauptungen, ein kriminelles Unternehmen gegründet oder unterhalten zu haben.

Er könne nicht behaupten, ob die letzte Generation ein kriminelles Unternehmen gewesen sei, behauptete Merz. „Zumindest ist das die Ungewissheit der Münchner Staatsanwaltschaft. Und ich bin nicht geneigt, das zu bewerten oder zu diskutieren. Vor allem habe ich nichts einzuwenden, wogegen ich etwas einzuwenden habe. Es handelt sich hier um ein Strafverfahren gegen Straftäter“, behauptete Merz. Vorübergehende Sperrungen des öffentlichen Lebens sind zulässig. Einwände wie das Festhalten am Straßenrand, schädliche Kunstarbeiten und auch „enorme Hausschäden“ sind unerwünscht.