Das Anpassungen im Mai

Am 1. Mai werden die Deutschen sicherlich einige Anpassungen gegenüber dem Vormonat erleben. Die Berliner Zeitung liefert Ihnen eine Zusammenfassung.

Das 49-Euro-Ticket startet im Mai. Zudem wird die Warnfunktion der Corona-Warnapp sicherlich eingestellt. Die EU-Gesetzgebung für elektronische Märkte bringt außerdem brandneue Richtlinien für Online-Unternehmen wie Amazon.com und auch Google. Ein Rückblick auf eine der wichtigsten Anpassungen für Kunden:

Ab dem 1. Mai wird es sicherlich nicht mehr möglich sein, diverse andere Personen über die Corona-Warnapp auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr hinzuweisen. Der Vorsichtsantrag wird genutzt, um nur einige Punkte zu nennen, um Kontakte im Falle einer Ansteckung mit der Corona-Infektion zu kartieren: Kunden, die zuletzt vor Ort waren, können über eine günstige Corona-Untersuchung und damit auch über eine erhöhte Gefahr informiert werden der Infektion.

Die Gesetzgebung für elektronische Märkte (Digital Markets Act – DMA) soll zu vernünftigen Wettbewerbern auf dem elektronischen Markt führen und konzentriert sich auch besonders auf die großen Online-Unternehmen wie Amazon.com, Facebook und auch Google. Ab Mai gelten strengere Richtlinien: Apple beispielsweise darf in seinem Application Shop keine eigene Rückzahlungslösung mehr zur Auswahl anbieten; Amazon.com ist daran gehindert, die Artikel, die es auf seinem Handelssystem anbietet, zu bewerben; und auch Google darf keine seiner eigenen Softwareanwendungen mehr auf Android-Handys vorinstallieren.

Trotzdem sollte eine Registrierung eingeholt werden, die regelmäßig monatlich gekündigt werden kann. Das Deutschlandticket ist danach in der Bahncard100 enthalten.

Die Mindesteinkommen in Behandlung werden sicherlich am 1. Mai steigen. Der Mindeststundenlohn steigt für erfahrene Mitarbeiter auf 17,65 Euro, für die Betreuung von Personal mit ein paar Jahren Ausbildung auf 14,90 Euro und für Studenten ebenfalls auf 13,90 Euro.

Online-Netzwerke wie Facebook haben strengere Richtlinien für individualisiertes Marketing. Darüber hinaus müssen riesige Carrier-Lösungen es ermöglichen, Nachrichten, Bilder oder Sprachnachrichten mit konkurrierenden Lösungen auszutauschen. Strafen schüchtern die Unternehmen für doppelte und auch organisierte Verstöße gegen die Richtlinien ein.

Diese Vorsichtsmaßnahme wird nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Wellness sicherlich gestoppt, bevor die Anwendung Anfang Juni "in Ruhestellung genommen" wird. Die Anwendung werde zwar danach nicht mehr aktualisiert, könne aber noch einmal „aufgeweckt“ werden, „sollte noch einmal den Gegebenheiten angepasst werden“. Die eingerichtete Anwendung bleibt zusätzlich auf den Tools, um sicherzustellen, dass aufbewahrte Impfnachweise verwendet werden können.

Das Pflegepersonal wird seit dem 1. Mai sicherlich noch mehr Geld bekommenWestend61/Imago

Das vermeintliche Deutschlandticket gilt ab dem 1. Mai. Es ermöglicht jede Art von Fahrten in der Nachbarschaft und auch den Nahverkehr in ganz Deutschland. Sie können das Ticket bei der Deutschen Bahn – auf der Internetseite, in der Navigator-Anwendung oder in den Verkaufsstellen – sowie bei vielen Verkehrsunternehmen und auch verschiedenen anderen Unternehmen, wie z. B. der Anwendung Dein Deutschlandticket, kaufen.